Auch UBS kündigt Beschwerde gegen AT1-Urteil an

Die UBS kündigte mit der Bekanntgabe der Zahlen zum dritten Quartal 2025 an, dass sie beabsichtigt, ebenfalls Beschwerde gegen das Teilurteil des Bundesverwaltungsgerichts im Fall der AT1-Klage einzureichen.

Diesen Schritt unternehme man, «um sicherzustellen, dass unsere Sichtweise auf die relevanten Fakten in Zusammenhang mit der Übernahme vom Gericht berücksichtigt werden». Zudem sei dies nötig, damit die «Glaubwürdigkeit von AT1-Instrumenten angesichts der Schlüsselrolle, die sie bei der Sanierung und Abwicklung von Banken spielen, gewahrt bleibe».

Zentraler Bestandteil des Rettungspakets

Die Abschreibung der AT1-Instrumente der Credit Suisse sei ein zentraler Bestandteil des Rettungspakets gewesen, heisst es weiter: «Die UBS ist der Ansicht, dass die Abschreibung sowohl den Vertragsbedingungen der AT1-Instrumente als auch dem geltenden Recht entsprach und dass die Verfügung der Finma rechtmässig war.»

Dabei beruft sich die Bank zudem auf den Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK). Dieser sei zu dem Schluss gekommen, dass die Credit Suisse ohne das Rettungspaket zahlungsunfähig gewesen wäre und ihren Geschäftsbetrieb am Montag, dem 20. März 2023, nicht hätte fortsetzen können.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte in der Teilentscheidung vom 13. Oktober 2025 festgestellt, dass die rechtliche Basis für die Wertloserklärung der Credit Suisse AT1-Anleihen nicht ausreichend war. Die Finma hat die Entscheidung bereits angefochten und an das Bundesgericht weitergezogen.


  • Die UBS hat ein FAQ zur AT1-Thematik aufgeschaltet. Zur Seite geht es hier