AT1-Kläger in den USA ziehen vor Berufungsgericht

Ende September hatte das Gericht des Southern District of New York einem Antrag auf Klageabweisung der Schweizerischen Eidgenossenschaft gegen die Klage einiger Besitzer von AT1-Anleihen der Credit Suisse (CS) stattgegeben.

Der Richter war dabei der Argumentation des Bundes gefolgt, dass die Schweiz bei der Notübernahme der CS durch die UBS und den von der Finma angeordneten Massnahmen keine kommerziellen Interessen verfolgt hat.

Frage der Staatenimmunität

Der Richter hatte die Klage mangels «sachlicher Zuständigkeit» abgewiesen. Dabei berief er sich auf den Foreign Sovereign Immunities Act (FSIA). Demnach geniesst ein ausländischer Staat grundsätzlich Immunität vor der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten. Sofern keine bestimmte Ausnahme vorliegt, ist ein Bundesgericht für Klagen gegen einen ausländischen Staat sachlich nicht zuständig.

Doch nun haben die von den Kanzleien Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan sowie Wollmuth Maher & Deutsch vertretenen Kläger beim Berufungsgericht der Vereinigten Staaten für den zweiten Gerichtsbezirk Berufung gegen das Urteil und die Entscheidung vom 30. September 2025 eingelegt, wie aus Gerichtsunterlagen hervor geht, die finews.ch vorliegen.