EU-Gerichtshof reduziert Busse für UBS

In dem Urteil bestätigt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Beteiligung der Credit Suisse (CS) an einem Kartell im Bereich des Devisenkassahandels. Der Betrag der gegen sie verhängten Geldbusse wird jedoch auf 28,9 Millionen Euro von 83,2 Millionen Euro reduziert, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst.

Zur Begründung für die Herabsetzung heisst es, dass die Kommission den Näherungswert für den Umsatz bei der Festsetzung der Geldbusse, mit der diese Zuwiderhandlung geahndet wurde, nicht richtig bestimmt hat.

In dem sogenannten «Forex-Fall» hatten einige Händler im Devisenkassahandel (FOREX), die für verschiedene Banken tätig waren, zwischen 2011 und 2012 sensible Informationen über einen professionellen Online-Chatroom mit der Bezeichnung «Sterling Lads» ausgetauscht. Dieser Informationsaustausch ermöglichte es ihnen, fundierte Entscheidungen darüber zu treffen, ob und wann diese Devisen verkauft oder gekauft werden sollten.

Die Banken Barclays, HSBC, RBS und UBS hatten, während der Untersuchung mit der EU-Kommission zusammengearbeitet und einen Vergleich geschlossen. Dabei wurde der UBS ein bedingter Erlass der Geldbusse gewährt.

CS hatte Vergleich abgelehnt

Da die Credit Suisse bei dieser Untersuchung nicht mit der Kommission zusammengearbeitet hatte, verhängte die Kommission mit einem gesonderten Beschluss eine Geldbusse in Höhe von 83,2 Millionen Euro gegen sie.

Nach Antrag auf Nichtigerklärung wurde vom EuGH zurückgewiesen. Der Beschluss wurde jedoch teilweise für nichtig erklärt und die Busse herabgesetzt. Bestimmte Daten, welche die Kommission zur Bestimmung des Näherungswerts für den Umsatz von Credit Suisse verwendet hat, seien weniger vollständig und zuverlässig gewesen als diejenigen die von der CS im Verwaltungsverfahren vorgelegt wurden.