CS-Aktionär scheitert mit Klage vor Bundesgericht
Das Bundesgericht hat die Klage des CS-Aktionärs an der Hauptverhandlung vom 7. Oktober abgewiesen, wie es in einer Mitteilung vom Dienstag heisst.
Der Kläger hatte aufgrund der notrechtlichen Massnahmen des Bundesrats zur Ermöglichung der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS im März 2023 einen Wertverlust seiner Aktien geltend gemacht.
Er hatte von 2014 bis 2022 Aktien der Credit Suisse (CS) erworben und dabei 149'900 Franken investiert. Nach der Übernahme der CS durch die UBS wurden seine CS-Aktien in Aktien der UBS umgewandelt. Für 12'000 CS-Aktien erhielt er 533 UBS-Aktien.
2024 stellte der Kläger ein Staatshaftungsbegehren in der Höhe von 140'783 Franken an den Bundesrat. Dieser lehnte das Haftungsbegehren im April 2024 ab. Der Kläger reichte daraufhin beim Bundesgericht eine Staatshaftungsklage gegen die Eidgenossenschaft über 140'783 Franken ein.
Der Kläger argumentierte, dass die notrechtlichen Massnahmen des Bundesrates im Zusammenhang mit der Übernahme der CS durch die UBS zu einer weitgehenden Enteignung seiner 12'000 CS-Aktien geführt hätten. Beim Erlass der Notverordnung im März 2023 habe der Bundesrat widerrechtlich gehandelt. Er habe damit gegen die in der Bundesverfassung verankerten Grundsätze des rechtstaatlichen Handelns, das Willkürverbot, die Eigentumsgarantie und das Verbot übermässiger Einschränkungen von Grundrechten verstossen.
Als Amtspflichtverletzung sei dem Bundesrat vorzuwerfen, dass er nicht bereits im Herbst 2022 gehandelt habe. Zudem habe er mit der notrechtlich ermöglichten Übernahme der CS nicht im öffentlichen Interesse gehandelt und die faktische Enteignung der Aktionäre ermöglicht, ohne zu deren Gunsten eine Regelung über ihre volle Entschädigung zu treffen.
Das Urteil erfolgte mündlich. Die schriftliche Begründung wird zu einem späteren Zeitpunkt folgen, wie es weiter heisst.