Nationalratskommission will UBS-Kapitalregeln abschwächen
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) betont in ihrem Schreiben an den Bundesrat, dass es eine «verhältnismässige und international aufeinander abgestimmte Ausgestaltung der ERV-Massnahmen braucht». Entsprechend verschärfte Verordnungsbestimmungen bezüglich der Bewertung von Bilanzpositionen sollen deshalb zur raschen Verbesserung der Finanzmarktstabilität für die UBS als letzte verbleibende global systemrelevante Bank (G-SIB) zügig in Kraft und umgesetzt werden.
Die Änderungen bei der ERV und der Liquiditätsverordnung (LiqV) sollten sich dabei aber grundsätzlich auf SIBs beschränken. Zudem soll bei der Umsetzung der Änderung der ERV eine Differenzierung zwischen inländisch tätigen systemrelevanten Banken (SIB) und G-SIB vorgenommen werden, heisst es weiter.
Wettbewerbsfähiges Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen
In ihrer Gesamtheit sollten die Eigenmittelvorschriften aber nicht über die Regulierung internationaler Finanzplätze hinausgehen, ist die mehrheitliche Meinung der Kommission unter Leitung von SVP-Nationalrat Thomas Aeschi. Das betreffe etwa die Bewertung bestimmter Bilanzpositionen. Explizit genannt werden hier Software und latente Steuerpositionen aufgrund zeitlicher Diskrepanzen (DTA) und vorsichtige Bewertungsanpassungen (PVA). Das gehe klar über die Basel-III-Standards und die Regelung auf konkurrierenden Finanzplätzen hinaus.
«Die Verschärfungen müssen für das Schweizer Kapitalregime ein wettbewerbsfähiges Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen gewährleisten», heisst es in dem Schreiben.
UBS würde um 10,8 Milliarden Dollar entlastet
Die bisherigen Pläne des Bundesrates würden die UBS zu einer Aufstockung des Eigenkapitals um rund 26 Milliarden Dollar zwingen, etwa durch die 100-Prozent-Absicherung ausländischer Tochterunternehmen. Davon würde die vom Ausschuss kritisierte Änderung bei der Anrechenbarkeit von Software und Steuerguthaben bei den Kapitalanforderungen für die UBS nach Schätzungen der Regierung mit rund 9 Milliarden Dollar zu Buche schlagen.
Die Konsultationen für die geplanten Verschärfungen, die von der UBS als extrem, schädlich, überzogen und unverhältnismässig bezeichnet werden, wurden im September beendet.
Laut der Berechnung der UBS würden die von der WAK vorgeschlagenen Lockerungen eine Entlastung beim Kapital von 10,8 Milliarden Dollar auf Gruppenstufe bedeuten. 4,6 Milliarden Dollar entfallen auf Steueransprüche (DTA), 4,5 Milliarden für Software und 1,8 Milliarden für Bewertungsanpassungen.
(Tabelle: UBS)

















