Neuer GAV: Mehr Ferien, höherer Mindestlohn und KI-Schutz
Die Sozialpartner der Schweizer Banken haben nach sechs Verhandlungsrunden eine Einigung über die künftigen Arbeitsbedingungen erzielt. Die Anpassungen der Vereinbarung über die Arbeitsbedingungen der Bankangestellten (VAB) sowie der Vereinbarung über die Arbeitszeiterfassung (VAZ) treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Neben einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie stehen Gesundheitsschutz, mobil-flexibles Arbeiten sowie der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) im Mittelpunkt.
Die wichtigsten Änderungen ab 2027 auf einen Blick:
- Mutterschaftsurlaub: Verlängerung von 16 auf 18 Wochen bei voller Lohnfortzahlung (ab dem 3. Dienstjahr).
- Adoptionsurlaub: Verdoppelung von zwei auf vier Wochen bei voller Bezahlung.
- Mindestlohn: Anhebung für Mitarbeitende mit EFZ von 58’000 auf 60’000 Franken pro Jahr.
- Ferien: Sechs statt fünf Wochen Ferien für Lernende und Mitarbeitende in vergleichbaren Ausbildungen bis zum 25. Altersjahr.
- KI: Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung sowie besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Einführung neuer Technologien wie KI.
- Mobil-flexibles Arbeiten: Verbot einer Benachteiligung aufgrund flexibler Arbeitsmodelle.
- Gesundheitsschutz: Neue Pflichten für Arbeitgeber, verbindliche Gesundheitsbefragungen und Anlaufstellen für Mitarbeitende.
- ältere Mitarbeitende: Ausbau der Fürsorgepflichten der Arbeitgeber.
- Arbeitszeiterfassung: Verschärfte Sanktionen bei schweren Verstössen gegen die Arbeitszeiterfassung.
- Sonderurlaubsformen: Verankerung der gesetzlichen Sonderurlaubsformen anlässlich von tragischen Situationen nach Geburt bei voller Bezahlung (Tod der Mutter, Tod des anderen Elternteils, Hospitalisie-
rung des Neugeborenen)
Die Vereinbarung wurde zwischen Arbeitgeber Banken, dem Schweizerischen Bankpersonalverband (SBPV) und dem Kaufmännischen Verband Schweiz ausgehandelt. Sie reagiert auf den tiefgreifenden Wandel der Arbeitswelt und soll verbindlichere Leitplanken für Arbeitgeber und Mitarbeitende schaffen.
Ausbau der Familienleistungen
Zu den wichtigsten Neuerungen zählt die Verlängerung des voll bezahlten Mutterschaftsurlaubs von 16 auf 18 Wochen nach drei Dienstjahren. Gleichzeitig wird der bezahlte Adoptionsurlaub von zwei auf vier Wochen verdoppelt. Neu werden zudem bezahlte Sonderurlaube für tragische Ereignisse rund um die Geburt – etwa beim Tod eines Elternteils oder bei einer längeren Hospitalisierung des Neugeborenen – ausdrücklich geregelt. Auch bei einer Fehlgeburt oder einem Schwangerschaftsabbruch erhalten Betroffene künftig einen angemessenen bezahlten Urlaub.
Auch Berufseinsteiger profitieren von der Einigung. Der jährliche Mindestlohn für Mitarbeitende mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) steigt von 58’000 auf 60’000 Franken. Zudem erhöht sich der Ferienanspruch für Lernende und Mitarbeitende in vergleichbaren Ausbildungen bis zum 25. Altersjahr von fünf auf sechs Wochen.
KI wird zum Sozialpartnerthema
Erstmals enthält der Gesamtarbeitsvertrag auch konkrete Leitplanken für den Einsatz von künstlicher Intelligenz. Banken müssen bei der Einführung neuer Technologien künftig die Kompetenzen der Mitarbeitenden berücksichtigen, alternative Einsatzmöglichkeiten prüfen und die Arbeitnehmervertretungen frühzeitig einbeziehen. Deren Mitwirkungsrechte werden sowohl bei KI-Projekten als auch beim Gesundheitsschutz ausdrücklich gestärkt. Gleichzeitig wird ein Benachteiligungsverbot für Mitarbeitende verankert, die mobil oder flexibel arbeiten.
Auch ältere und langjährige Mitarbeitende sollen künftig besser geschützt werden. Die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber wird entsprechend präzisiert und ausgebaut.
Strengere Vorgaben für Gesundheitsschutz
Parallel dazu verschärfen die Sozialpartner die Regeln zur Arbeitszeiterfassung. Bei gravierenden Verstössen gelten künftig strengere Sanktionen. Zudem werden Arbeitgeber verpflichtet, konkrete Massnahmen zum Gesundheitsschutz umzusetzen, einschliesslich einer Anlaufstelle für Mitarbeitende. Gesundheitsbefragungen müssen künftig in einem verbindlich festgelegten Rhythmus durchgeführt werden.
Darüber hinaus setzen die Sozialpartner ihre Zusammenarbeit bei strategischen Zukunftsthemen fort. Dazu zählen insbesondere die Arbeitsmarktfähigkeit, der Gesundheitsschutz sowie die Lohngleichheit.
Natalia Ferrara, Vizepräsidentin des Schweizerischen Bankpersonalverbands, bezeichnete die Einigung als wichtigen Fortschritt für die Beschäftigten. Besonders hob sie den längeren Familienurlaub, die höheren Mindestlöhne für Berufseinsteiger sowie den besseren Schutz älterer Mitarbeitender hervor. Der Kaufmännische Verband Schweiz betonte, dass künstliche Intelligenz nur dann ihr Potenzial entfalten könne, wenn der Mensch im Mittelpunkt bleibe. Der Arbeitgeberverband der Banken wiederum wertete den Verhandlungsabschluss als Beleg dafür, dass sich die Zukunft der Arbeit im Schweizer Bankensektor gemeinsam und partnerschaftlich gestalten lasse.
«Gerade in Zeiten des Wandels ist es entscheidend, dass Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen gemeinsam Verantwortung übernehmen und konstruktiv zusammenarbeiten. Die neuen Bestimmungen zu Arbeitsmarktfähigkeit, Künstlicher Intelligenz und Gesundheitsschutz zeigen, dass wir als engagierte Sozialpartner die Zukunft der Arbeit proaktiv und gemeinsam gestalten – im Interesse unserer Mitarbeitenden und des gesamten Bankensektors», sagt Balz Stückelberger, Geschäftsführer Arbeitgeber Banken.















