Die Schweiz biete einen geeigneten Rechtsrahmen für den Einsatz der Blockchain im Finanzsektor, hat der Bundesrat festgestellt. Dennoch muss die Rechtspraxis in Teilen angepasst werden.

Der Bundesrat hat in einem rund 170 Seiten dicken Bericht die Rahmenbedingungen bestimmt, «damit sich die Schweiz als ein führender, innovativer und nachhaltiger Standort für Fintech- und Blockchain-Unternehmen etablieren und weiterentwickeln kann», wie es darin heisst.

Grundsätzlich kommt der Bericht zu einem positiven Fazit: Der Schweizer Rechtsrahmen sei gut dafür geeignet, mit neuen Technologien inklusive Blockchain umzugehen. Dennoch bestehe punktueller Anpassungsbedarf, teilte der Bundesrat mit.

Vernehmlassung wird ausgearbeitet

Insbesondere müsse im Finanzmarktrecht ein neues Bewilligungsgefäss für blockchainbasierte Infrastruktur ausgearbeitet werden. Im Bankenrecht seien die insolvenzrechtlichen Bestimmungen anzupassen. Und im Geldwäschereirecht sei die heutige Praxis zur Unterstellung von dezentralen Handelsplattformen expliziter zu verankern. Für diese Vorschläge wird nun eine Vernehmlassung ausgearbeitet.

Weiter teilte der Bundesrat mit, eine Analyse zeige, dass kryptobasierte Vermögenswerte im Bereich Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung eine Gefährdung darstellten. Jedoch seien die Fallzahlen zu gering, um das tatsächliche Risiko abzuschätzen. Das Geldwäschereirecht wird nun daraufhin geprüft, ob es in Bezug auf Formen des Crowdfundings angepasst werden muss.

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