Weiterhin 1,25 Prozent für das BVG-Obligatorium

Das ist ein Entscheid, der niemanden überrascht, aber trotzdem vermeldenswert ist. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, dass der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge auch 2026 auf 1,25 Prozent bleibt. Der Wert bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens zu verzinsen ist.

Der Bundesrat, der die Höhe des Satzes alle zwei Jahre überprüfen muss, hat sich dabei an der Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften zu orientieren.

Weder Senkung noch Anhebung angezeigt

Die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen habe sich aufgrund der ansprechenden Renditen der letzten beiden Jahre und der leicht positiven Rendite dieses Jahres wieder auf einem guten Niveau stabilisiert, hält die Landesregierung fest. «Eine Senkung des Mindestzinssatzes ist nicht angezeigt. Aufgrund der aktuell tiefen Zinsen der Bundesobligationen und der ökonomischen, handels- und geopolitischen Verwerfungen und den damit verbundenen Unsicherheiten ist jedoch auch eine Anhebung nicht gerechtfertigt.»

Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge und die konsultierten Sozialpartner hätten sich mehrheitlich ebenfalls für einen unveränderten Satz ausgesprochen.