Santander will das Urteil, das Andrea Orcel eine Entschädigung von 68 Millionen Euro zugesprochen hat, nicht so stehen lassen. Doch die Gegenwehr der Grossbank ist gewagt.

Der Rechtsstreit zwischen der Bank Santander und dem früheren UBS-Manager und jetzigen Chef der italienischen Grossbank Unicredit, Andrea Orcel, dürfte in eine weitere Runde gehen. Die spanische Bank plane gegen das Urteil, das Orcel eine Summe von 68 Millionen Euro zugesprochen hat, in Berufung zu gehen. Dies teilte die Agentur «Reuters» am Mittwoch mit.

Grund des Rechtsstreits war die Entscheidung von Santander im Januar 2019, die geplante Ernennung Orcels zum Konzernchef fallen zu lassen, weil man sich nicht auf ein Gehaltspaket einigen konnte. Das Gericht hatte vor zwei Wochen geurteilt, dass es sich bei dem Angebotsschreiben von Santander an Orcel, der damals Investmentbank-Chef der UBS war, um einen verbindlichen Vertrag gehandelt habe. Darum stehe ihm die Entschädigung zu.

Ein Gesichtsverlust

Das Urteil sei zwar finanziell verkraftbar, aber ein Schlag ins Gesicht für Santander-Chefin Ana Botin, heisst es weiter. Sie hatte sich um den italienischen Manager bemüht und war dann persönlich vor Gericht erschienen, um den Kurswechsel der Bank zu verteidigen.

Laut dem Bericht räumen Anwälte der Berufung aber keine grosse Chancen ein, wenn es um die Beurteilung der Vertragsfrage gehe. Am ehesten sei eine Änderung bei der Summe von 10 Millionen Euro denkbar, die Orcel aufgrund des erlittenen «moralischen Schadens» zugesprochen wurde. Schwieriger anfechtbar seien die 17 Millionen Euro Antrittsprämie, die 35 Millionen Buyout-Klausel und 5,8 Millionen für zwei Jahresgehälter.

Durch alle Instanzen?

«Santander kann zwar in Berufung gehen, aber die Chancen stehen schlecht. Meiner Meinung nach hat das Angebotsschreiben gezeigt, dass es eine Vereinbarung gab, und deshalb ist es vielleicht nur ein Versuch, das Gesicht zu wahren», zitiert der Bericht Enrique Quemada, Vorsitzender der spanischen Investmentbank OnetoOne.

Die Parteien hätten ab dem 10. Dezember gerechnet 20 Arbeitstage Zeit, um Berufung einzulegen. Der Fall könnte bis zum Obersten Gerichtshof Spaniens gehen und sich Jahre hinziehen. Dabei sei auch jederzeit eine aussergerichtliche Einigung möglich.

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