Bundesrat legt Vorschlag zu FINMAG-Anpassungen vor

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Änderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes sowie weiterer Erlasse verabschiedet. Ziel sei, den schweizerischen Rechtsrahmen für die internationale Zusammenarbeit im Finanzmarktbereich an die aktuellen Anforderungen im grenzüberschreitenden Finanzgeschäft anzupassen, wie es in einer Mitteilung vom Freitag heisst.

Anpassungen werden dabei beim Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG), dem Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und dem Nationalbankgesetz (NBG) vorgeschlagen.

Zu den geplanten Änderungen zählen etwa die gezielte Einschränkung des Kundenverfahrens bei Amtshilfeverfahren der FINMA in Fällen von Marktmissbrauch oder die Einführung eines neuen Artikels zur internationalen Zusammenarbeit bei Anerkennungs- und Prüfverfahren ausländischer Behörden.

Internationale Zusammenarbeit

Die Regelungen zur direkten Informationsübermittlung durch Beaufsichtigte an ausländische Stellen sollen präzisiert werden. Zudem ist geplant, neue Bestimmung zur grenzüberschreitenden Zustellung von Dokumenten zu Aufsichtszwecken zu schaffen und die Regelungen über grenzüberschreitende Prüfungen zu erweitern.

Im Weiteren soll im RAG ein klarer Rechtsrahmen für Fernprüfungen durch ausländische Revisionsaufsichtsbehörden geschaffen werden. Und im NBG soll die Mitwirkung der Schweizerischen Nationalbank an internationalen Prüf- und Anerkennungsverfahren ausdrücklich gesetzlich verankert werden.

Die Vernehmlassung für die Vorlage dauerte von September 2024 bis Januar 2025. Sie sei grundsätzlich positiv aufgenommen worden, heisst es weiter. Aufgrund der Rückmeldungen sei die Vorlage in einzelnen Punkten überarbeitet worden, um insbesondere die Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen.