Ethos: Vorwärtsverteidigung zur Schadensbegrenzung
Die Ethos Stiftung hat am Dienstag in Zürich die Ergebnisse ihrer Studie 2026 vorgestellt (finews berichtete). Darin werden die Abstimmungsergebnisse der Generalversammlungen (GV) von 172 Unternehmen ausgewertet, deren Aktien im Swiss Performance Index (SPI) enthalten sind.
Im Zentrum stehen dabei schon fast traditionell die Vergütungen der Unternehmensleitung (Chief Executive Officer und Verwaltungsratspräsident) und die Zusammensetzung des Verwaltungsrats. Seit einigem Jahren kommt die Qualität der Nachhaltigkeitsberichte dazu. Grössere kotierte Unternehmen müssen solche Berichte seit dem Geschäftsjahr 2024 der GV vorlegen.
Vergütungsexzesse in den USA mit «Normalisierungseffekt»
Ethos-Direktor Vincent Kaufmann gab sich an der Präsentation nachdenklich, insbesondere beim Thema Vergütungen. Die Lohnexzesse der Manager insbesondere von US-Technologieunternehmen würden genutzt, um auch hier höhere Saläre durchzusetzen, etwa mit dem Argument, dass man im Wettbewerb um die besten Köpfe nicht zurückfallen dürfe. Dabei seien nur sehr wenige Europäer in den USA als Unternehmenschefs tätig, es handle sich offensichtlich nicht um einen normalen Markt.
«Die exorbitanten US-Zahlen führen dazu, dass man sich auch in der Schweiz an grosse Summen bei der Vergütung gewöhnt. An den GV spüren wir bei dieser Thematik eine gewisse Resignation», beobachtet Kaufmann.
Nachhaltigkeit: «Etwas in den Hintergrund gerückt»
Auch das Thema Nachhaltigkeit ist bei einigen Unternehmen etwas in den Hintergrund gerückt. «Früher wurde sie oft auf der ersten Seite einer Unternehmenspräsentation prominent erwähnt, heute findet sich manchmal erst im Anhang was dazu.» Von einem Rückschritt mag der Ethos-Direktor aber nicht sprechen. «Die Motivation ist teilweise etwas geringer.»
Die Nachhaltigkeit bleibt der Stiftung ein zentrales Anliegen, trotz des Gegenwinds der letzten Jahre. Sie vertritt schliesslich über 250 Vorsorgeeinrichtungen mit mehr als 2,3 Millionen Versicherten und einem Vermögen von 410 Milliarden Franken und unterstützt diese beim Investieren nach ESG-Kriterien (Environmental, Social und Governance) über die Tochter Ethos Services, insbesondere mit Stimmempfehlungen.
NUFG als indirekter Gegenvorschlag zur KVI 2.0
Das zeigt auch ihre Stellungnahme zum Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG), die Matthias Narr, Head Engagement, vorstellte. Der Entwurf des Bundesrates ist als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen» konzipiert, der Zweitauflage der von einer Mehrheit der Stände abgelehnten Konzernverantwortungsinitiative (KVI 2.0). Die Vernehmlassungsfrist läuft am 8. Juli ab.
In ihrer von Kaufmann und Rudolf Rechsteiner, Präsident des Stiftungsrats, unterzeichneten Stellungnahme weist Ethos darauf hin, dass fast 10 Prozent des Vorsorgevermögens in Aktien kotierter Schweizer Unternehmen angelegt ist, dazu kommen Anleihen von Schweizer Emittenten.
Ethos begrüsst die bundesrätliche Stossrichtung hin zu verbindlicheren Vorschriften bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung, da die Selbstregulierung an ihre Grenzen stosse, was sich z.B. bei der Prüfung der Berichte zeige. Sie schlägt aber verschiedene Anpassungen vor.

Grafik: Ethos
Insbesondere gehen Ethos die im Einklang mit der EU-Omnibus-Richtlinie vom Februar 2026 erhöhten Schwellenwerte bei der Sorgfaltspflicht und der nichtfinanziellen Berichterstattung (Nachhaltigkeitsbericht) zu weit.
Angleichung an die EU geht zu weit
«Durch die Einführung einer allgemeinen Sorgfaltspflicht bezüglich Menschenrechte und Umwelt mit einem so hohen doppelten Schwellenwert (mehr als 5'000 Vollzeitstellen und Umsatzerlös von mehr als 1,5 Milliarden Franken weltweit) schliesst der Gegenvorschlag de facto die grosse Mehrheit der Unternehmen aus», bemängelt Ethos. Stattdessen sollen alle börsenkotierten Schweizer Gesellschaften und zusätzlich die im «besonders stark mit Risiken in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt behafteten» Rohstoffsektor aktiven Unternehmen die Sorgfaltspflicht einhalten müssen.
Bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung würde die Zahl der davon betroffenen Unternehmen von 200 auf 100 sinken. Das wäre nicht nur kontraproduktiv für die Kohärenz der Schweizer Nachhaltigkeitspolitik, argumentiert Ethos. Es liefe auch ihren eigenen Interessen zuwider, sei doch die nichtfinanzielle Transparenz als langfristiger Bewertungsfaktor anerkannt. Dass die Aktionäre die Nachhaltigkeitsberichte trotz überwiegender und 2025 besonders ausgeprägter Nein-Parole von Ethos in aller Regel mit grossem Mehr durchwinken, ist ein Hinweis darauf, dass die Eigentümer der Unternehmens die Dinge etwas anders beurteilen.

Grafik: Ethos
Die Stiftung plädiert dafür, sämtliche börsenkotierte Gesellschaften dem Geltungsbereich zu unterstellen, mit gewissen Erleichterungen für kleinere Unternehmen.
Ein Dorn im Auge ist Ethos die im NUFG vorgesehene Kompetenz des Bundesrats, den Inhalt der Klimaberichte zu bestimmen. «Ethos befürchtet, dass der Bundesrat mit der systematischen Übernahme des europäischen Rechts die Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange ändert und die Pflicht für Unternehmen ab einer bestimmten Grösse zur Erstellung eines Klimaübergangsplans aufhebt.»
Was passiert bei einer Ablehnung?
Begrüsst wird die Absicht des Bundesrats, die Abstimmung über den Nachhaltigkeitsbericht an der GV obligatorisch zu machen. Ethos vermisst aber Aussagen darüber, was die Folgen einer Ablehnung sind und macht dazu konkrete Vorschläge: Die Ablehnung soll im Nachhaltigkeitsbericht vermerkt werden; die Unternehmensführung soll die wichtigsten Aktionäre konsultieren müssen und die Ergebnisse im nächsten Bericht vorgestellt werden.
Dass Ethos für einmal für ein Abweichen vom Kurs der EU plädiert, die in Sachen Nachhaltigkeit lange als grosses Vorbild gegolten hat, ist eigentlich erfrischend. Allerdings ist die grosspolitische Wetterlage so, dass die Vorschläge der Stiftung, die auf eine Ausweitung des Kreises der betroffenen Unternehmen abzielen, chancenlos sein dürften.
Internationaler Wettbewerb spricht gegen «Swiss Finish»
Mit der Omnibus-Vorlage hat die EU auf den anhaltenden Schwund an Wettbewerbsfähigkeit v.a. gegenüber der USA und Asien reagiert. Bundesrat und Parlament dürften wenig geneigt sein, sich mit einem «Swiss Finish» zusätzliche Nachteile im Standortwettbewerb einzuhandeln. Zudem hat die Landesregierung mehrfach gelobt, die Unternehmen in der Schweiz von administrativen Bürden entlasten zu wollen.
Mit ihrer Vorwärtsverteidigung zielt Ethos wohl mehr darauf ab, den Schaden aus Sicht der Nachhaltigkeitshüter zu begrenzen und noch weitergehenden Liberalisierungswünschen vorzubeugen.














