GZO: Sachwalter und Spitalleitung favorisieren die Thurmed-Offerte
Das ging fix. Wenige Stunden, nachdem die auf die Entwicklung und Verwaltung von Spitalliegenschaften spezialisierte Infracore die Eckwerte ihres Angebots bekanntgegeben hat, melden sich die Sachwalter des GZO Spital Wetzikon zu Wort. Sie haben am Mittwochnachmittag die Gläubiger in einem Webinar über den Stand des Verfahrens und die vorliegenden Angebote orientiert.
In der Medienmitteilung halten die beiden Sachwalter Brigitte Umbach-Spahn und Stephan Kesselbach von der Kanzlei Wenger Plattner fest, dass neben den bereits länger bekannten Angeboten von Kawa mit Swiss Medical Network SMN (Aktivenkauf und Übernahme des Spitalbetriebs) und Thurmed (Aktienbeteiligung) Ende Juli auch eine Offerte der Infracore eingegangen sein, für eine Sale-and-Lease-Back-Transaktion.
«Die GZO AG hat die eingegangenen Offerten und weitere Sanierungsoptionen sorgfältig geprüft. Die Prüfung erfolgte mit Unterstützung ihrer Rechts- und Finanzberater und unter Aufsicht der Sachwalter», heisst es in der Mitteilung. Ziel sei es, eine wirtschaftlich nachhaltige Sanierung des GZO mit gleichzeitig möglichst hoher Dividende für die Gläubiger zu erreichen.
«Das beste Ergebnis für die Gläubiger»
Die Prüfung habe nun ergeben, dass mit dem von der GZO AG erarbeiteten Sanierungskonzept mit der Thurmed als strategischer Partnerin unter Berücksichtigung aller Umstände «voraussichtlich das beste Ergebnis für die Gläubiger erzielt werden» könne.
Das GZO werde den ungesicherten und nicht privilegierten Gläubigern (wozu auch die Obligationäre der längst überfälligen Anleihe über 170 Millionen Franken zählen) einen Nachlassvertrag in Form eines kombinierten Dividenden- und Stundungsvergleichs vorschlagen. Der Nachlassvertrag werde mehrere Elemente umfassen und den Gläubigern eine Dividende bieten, die deutlich höher sein werde als im Fall eines Konkurses.
Gläubigerversammlung im Oktober
Die entsprechende Gläubigerversammlung ist für die zweite Hälfte Oktober geplant. Die Sachwalter stellen in Aussicht, dass die Gläubiger mit der Einladung weitere Informationen zum Nachlassvertrag und zum Sanierungskonzept, zu den geprüften Varianten sowie zum Vergleich zwischen dem Nachlassvertrag und dem Konkursszenario erhalten werden.
Deutlich Konkreteres ist einer ebenfalls am Mittwochabend publizierten Mitteilung des GZO zu entnehmen.
Ende August haben sich demnach alle Aktionärsgemeinden für die Annahme des Thurmed-Angebots ausgesprochen.
Die Thurmed erhält das Recht, bis spätestens 31. Dezember 2027 für 28 Millionen Franken (und unter Wandlung eines Wandeldarlehens in Höhe von 7 Millionen Franken, siehe unten) eine Beteiligung von 51 Prozent an GZO AG zu erwerben. Wird die Beteiligungsoption ausgeübt, soll sich Thurmed zudem über Darlehen an der Finanzierung des Neubauprojekts beteiligen.
Zinsloses Darlehen als Zuckerbrot
Unabhängig davon gewährt Thurmed dem GZO ein zinsloses Wandeldarlehen über 7 Millionen Franken. Mit diesem Geld wird die Dividende an die Gläubiger aufgebessert und ihnen somit diese Lösungsvariante «versüsst». Nach dem Zuckerbrot folgt die Peitsche: Bedingung für die Auszahlung des Darlehens ist eine Annahme des Nachlassvertrags.
Die Kernelemente des Nachlassvertrags sehen gemäss GZO folgendermassen aus:
- Festdividende 1, sofortige Barausschüttung in Höhe von 29 Prozent.
- Festdividende 2, eine während 11 Jahren gestundete zusätzliche Barausschüttung von 10,3 Prozent.
- Drei zusätzliche Dividendenbestandteile, die vom Eintritt gewisser Ereignisse abhängig sind (Top-up-Dividenden):
- Top-up-Dividende 1: Zusätzliche Ausschüttung bei Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 20 Millionen Franken im Zusammenhang mit Forderungen der Steiner AG gegenüber der GZO AG. Diese Dividende beträgt damit maximal 8,2 Prozent.
- Top-up-Dividende 2: Zusätzliche Ausschüttung, wenn das GZO AG in einem oder mehreren Geschäftsjahren zwischen 2027 und 2036 eine EBITDA-Marge von mehr als 8 Prozent erzielt. Die Gläubiger erhalten 50 Prozent des Überschusses. «Damit wird das zukünftige Upside-Potential fair zwischen der GZO AG und den Gläubigern aufgeteilt», verspricht das GZO. Allerdings lasse sich die genaue Höhe dieser Dividende derzeit nicht beziffern.
- Top-up-Dividende 3: Zusätzliche Ausschüttung aus der Auflösung von Rückstellungen für bedingte und befristete Forderungen in Höhe von 1,5 Millionen Franken sowie die Ablösung von Bauhandwerkerpfandrechten von Subunternehmern der Steiner AG in Höhe von 6,1 Millionen Franken sowie aus dem Nettoertrag aus einer im Nachlassverfahren der Steiner AG bestrittenen Aktivforderung des GZO im Nominalbetrag von 219,5 Millionen Franken zuzüglich Zins. Auch die Höhe dieser Dividende lässt sich nicht quantifizieren.
Aus den bezifferbaren Elementen resultiert für die Gläubiger eine Dividende von 39,3 bis 47,5 Prozent. Die Höhe der Dividende im Konkursfall wird mit 17,7 bis 21,2 Prozent (ohne Steiner) bzw. mit 23,1 bis 29,3 Prozent (mit Steiner) angegeben.
Das GZO äussert sich auch zu den beiden anderen Angeboten.
Die Verhandlungen mit Kawa/SMN hätten die «erhebliche zusätzliche Komplexität dieser Transaktion vor Augen» geführt, «namentlich in Bezug auf Mitarbeiterbindung, den Umgang mit Schwankungen beim Umlaufvermögen bei einem festen Kaufpreis, die Abgrenzungsthemen bei Verbindlichkeiten, das Debitorenmanagement über das Closing hinaus sowie den Datenschutz».
Das hätte voraussichtlich zu längeren Vertragsverhandlungen und damit zu einem erheblichen Zeitverlust geführt, so dass «keine realistische Aussicht mehr auf einen Vollzug der Veräusserung der Immobilien und des Spitalbetriebs gemäss dem ursprünglichen Angebot» bestehe. Mitte Dezember läuft die Nachlassstundung des GZO aus und kann nicht mehr verlängert werden.
Infracore-Offerte finanziell nicht tragbar?
Bei der Infracore-Offerte habe eine Prüfung durch den Finanzberater PwC ergeben, dass «das Angebot kein finanziell tragbares Szenario ermöglicht, das gleichzeitig auch zu einer erhöhten Dividende führt». Zudem hätten die Aktionärsgemeinden bestätigt, dass sie im Falle einer Sale-and-Lease-back-Transaktion keine Kapitalerhöhung (im geplanten Umfang von 50 Millionen Franken) sprechen könnten.
«Das Angebot ist damit ohne zusätzliche externe Finanzierung nicht tragbar. Eine bindende Finanzierungszusage für den Erweiterungsbau seitens Infracore SA liegt entgegen der öffentlichen Berichterstattung nicht vor.»
Gleich und gleich gesellt sich gern
Da die Immobilien nach der Transaktion nicht mehr im Eigentum der GZO AG stünden, fehlten wesentliche Sicherheiten, was es äusserst unwahrscheinlich machen würde, dass sich externe Geldgeber finden liessen. Das GZO habe daher das Sale-and-Lease-back-Transaktion nicht weiterverfolgt.
Man darf vermuten, dass auch die Tatsache, dass mit Thurmed, der Spitalgruppe im Eigentum des Kantons Thurgau, ein staatlicher Akteur mit dicken Taschen bereit steht und man sich dann nicht mehr länger um private Geldgeber bemühen muss, beim Entscheid mitgespielt haben dürfte. Vom Geist der ursprünglichen Idee des Gesetzgebers, dass sich die Spitäler möglichst selbständig am Kapitalmarkt finanzieren sollten, ist nicht mehr viel übriggeblieben.












