Die Bank Julius Bär lässt ihre Mitarbeiter Nebengeschäfte tätigen – selbst wenn sie den Verkauf von Waffen betreffen. Diverse Sorgfaltspflicht-Verletzungen haben die Finma auf den Plan gerufen.

Die Bank Julius Bär gerät im Fall von unbewilligten Waffengeschäften des Schweizer Rüstungskonzerns Ruag in Russland immer tiefer in die Bredouille. Bekannt war, dass der Chef der Moskauer Niederlassung von Julius Bär mit zwei Ruag-Managern bei ihren privaten Rüstungsdeals unter einer Decke steckte und zwischen 2010 und 2014 über eine Offshore-Gesellschaft Munition in Russland verkaufte.

Wie die «Neue Zürcher Zeitung» am Dienstag schrieb, hatte der Moskau-Manager von Julius Bär für diese «Nebenbeschäftigung» die Erlaubnis «von einem Mitglied der Konzernleitung». Dieses Mitglied wird namentlich nicht genannt. Julius Bär kommentierte den Artikel nicht.

Julius-Bär-Banker war transparent

Der Julius-Bär-Banker habe 2010 intern einen Antrag für eine Bewilligung für seine Geschäfte eingereicht, heisst es in dem Artikel. Dabei nannte er auch den Namen seiner Vertriebsfirma International Maritime Shippimng Corporation Limited (IMSC). Und er präzisierte auch, dass seine Firma auf den Handel imt Produkten im Sicherheitsbereich spezialisiert sei. In dem Antrag waren auch die Geschäftspartner aufgelistet, die im Bereich ziviler und militärischer Sicherheit tätig sind.

Zwar habe der Compliance-Verantwortliche angemerkt, dass diese Art von Nebenbeschäftigung ein Reputationsrisiko für die Bank darstelle und ein potenzieller Interessenkonflikt entstehe. Trotzdem sei dem Moskau-Manager von Julius Bär die Bewilligung erteilt worden – und zwar von einem Mitglied der Konzernleitung. Der Julius-Bär-Banker (in Moskau) ist inzwischen suspendiert.

Enforcement-Verfahren der Finma

Während der Fall derzeit von der Bundesanwaltschaft untersucht wird, hat Julius Bär derzeit aber auch die Eidgenössische Finanzaufsicht Finma im Haus, wie die «NZZ» weiter schreibt. Die Finma führe ein Enforcement-Verfahren gegen die Privatbank durch. Grund seien mögliche Sorgfaltspflicht-Verletzgungen bei der Aufnahme und Betreuung von Kunden rund um die Korruptionsaffären beim Weltfussballverband Fifa und bei der venezolanischen Ölgesellschaft PDVSA.

Weder Julius Bär noch die Finma kommentierten dies. Die Aufsichtsbehörde führt derzeit aber mehrere Enforcement-Verfahren wegen Verdacht auf Geldwäscherei und wegen möglicher Verletzung der Sorgfaltspflichten durch.

Schlechtes Zeugnis für Julius Bär

Die «NZZ» schreibt dazu, dass zwei unabhängige Berichte, einer der Prüfgesellschaft Deloitte und einer der Anwaltskanzlei Wenger Plattner, Julius Bär ein schlechtes Zeugnis ausgestellt hätten. Risikokunden seien nicht regelmässig geprüft worden, auf heikle Transaktionen habe die Bank ungenügend reagiert. Auch habe Julius Bär bei gewissen Kunden die Herkunft der Gelder nicht genügend abgeklärt.

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