Die Ursache der Verluste liege dementsprechend nicht in den Aussagen der UBS in ihren Prospekten. Das müsste aber der Fall sein, damit die Bank überhaupt haftbar gemacht werden kann, so die Meinung der Juristen bei der Grossbank.

Das DOJ wendet das Gesetz falsch an

Der Klage liegt ein Gesetz zugrunde, welches 1989 zum Schutz nur bestimmter Banken erlassen wurde. Diese – staatlich versicherten Finanzinstitute (Fifi) – machten allerdings nur einen Teil der durch UBS-Produkte geschädigten Institute aus.

Nur weil so geschützte Unternehmen unter den Käufern gewesen seien, müsse die UBS nicht für alle Verluste der eigentlich qualifizierten Investoren haften, behauptet die Bank. Diese Institute hätten insgesamt einen kleineren Verlust mit den 40 Produkten in der Klage erlitten als die UBS selbst.

 

Gold hat mit 2'400 Dollar ein neues Allzeithoch erklommen. Ist dies der Anfang einer nachhaltigen Hausse?
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