Ein ehemaliger Angestellter der UBS ist für seine Zusammenarbeit mit deutschen Steuerbehörden schwer bestraft worden. Doch ins Gefängnis geht er trotzdem nicht.

Drei Jahre und vier Monate Haft sowie eine bedingte Geldstrafe: So urteilte das Bundesstrafgericht in Bellinzona TI am Montag über einen ehemaligen UBS-Banker, wie die Agentur «AWP» berichtete.

Anderhalb Millionen Euro kassiert

Die Richter befanden den 45-Jährigen des qualifizierten Nachrichtendienstes, der Geldwäscherei und des Verstosses gegen das Waffengesetz für schuldig. Wie auch finews.ch berichtete, soll er von über 200 Kunden der UBS in Basel Daten entwendet und danach an die deutschen Behörden verkauft haben. Dafür erhielt er der Anklage zufolge 1,45 Millionen Euro. Vom Vorwurf der Verletzung des Bankgeheimnisses sprachen die Bundesstrafrichter den Ex-Banker allerdings frei.

Das Urteil fand in Abwesenheit des Mannes statt: Dieser hatte sich vor dem Prozess nach Deutschland abgesetzt.

War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
  • Ja, es gab keine andere, wirtschaftlich sinnvolle Alternative.
    26.57%
  • Nein, man hätte die Credit Suisse abwickeln sollen.
    18.88%
  • Nein, der Bund hätte die Credit Suisse übernehmen sollen.
    27.97%
  • Man hätte auch ausländische Banken als Käufer zulassen sollen.
    9.04%
  • Man hätte eine Lösung mit Schweizer Investoren suchen sollen.
    17.55%
pixel