Noch immer gibt es Stimmen, die den gefallenen Credit-Suisse-CEO Tidjane Thiam auf dem Thron der Elfenbeinküste sehen. Es könnte jedoch sein, dass dieser Traum bereits vorbei ist, bevor er angefangen hat.

Es wäre schon die zweite berufliche Enttäuschung, die der ehemalige CEO der Grossbank Credit Suisse, Tidjane Thiam, dieses Jahr einfährt. Und doch könnte es sein, dass aus seiner mutmasslichen Ambition, Präsident der Elfenbeinküste zu werden, nichts wird.

Denn bereits Ende April wurde ein neues Wahlgesetz verabschiedet, das ihn zumindest theoretisch aus dem Wahlkampf ausschliessen könnte. Denn dort heisst es:« ... der Kandidat für die Präsidentschaftswahlen muss seine bürgerlichen und politischen Rechte genießen und mindestens 35 Jahre alt sein. Er muss ausschliesslich die ivorische Staatsangehörigkeit besitzen und von einem ivorischen Vater oder einer ivorischen Mutter abstammen.»

«Thiam erfüllt diese Bedingungen.»

Schlechte Neuigkeiten für den französisch-ivorischen Doppelbürger. Doch eigentlich wäre das absehbar gewesen. Denn bereits in der Verfassung von 2000 heisst es in Artikel 35: «(...) Er muss ivorischer Herkunft sein, geboren von einem Vater und einer Mutter, die selbst ivorischer Herkunft sind. Er darf die ivorische Staatsangehörigkeit niemals aufgegeben haben. Er darf niemals eine andere Staatsangehörigkeit beansprucht haben (...).»

Nur von diesem Satz, den Thiam als ehemaliger Minister des Landes sicher auch schon gelesen hat, liess er sich jedoch nicht beeindrucken. Und auch seine Anhänger nicht, wie jemand – angeblich ein glühender Verehrer – gegenüber «Afriksoir» sagte: «Um ein Kandidat zu sein, muss man Ivorer sein, von ivorischem Vater oder ivorischer Mutter. Thiam erfüllt diese Bedingungen.»

«Es wird keinen Ausschluss geben»

Ob er sie jedoch mit dem neuen Gesetz immer noch erfüllt, wird sich zeigen. Der jetzige Amtsinhaber – Alassane Ouattara – sagte zwar im Dezember: «Ich möchte die Kandidaten beruhigen. Es wird keinen Ausschluss geben, auch nicht von Alassane Ouattara.»

Dass damit jedoch weniger Thiam und eher Ouattara gemeint war, hat sich insofern bewiesen, als erstens mit dem neuen Wahlgesetz, und zweitens damit, dass Ouattara dieser Tage seine dritte – und grundsätzlich damit nicht gesetzeskonforme – Kandidatur verkündet hat.

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