Finanzkommission stärkt Berner Kantonalbank den Rücken
Der Kanton Bern soll weiter an der Mehrheitsbeteiligung der Kantonalbank festhalten. Die Finanzkommission des Grossen Rates folgt damit der Empfehlung des Regierungsrats.
Die Berner Kantonalbank (BEKB) soll nach dem Willen der Finanzkommission (FiKo) des Grossen Rates weiter im mehrheitlichen Besitz des Kantons bleiben.
Die Kommission unterstützt damit die Empfehlung des Regierungsrats, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst. «Ein Verkauf der Beteiligung würde aktuell keine Vorteile für den Kanton bringen», heisst es. Zudem wäre eine Aufgabe der Mehrheitsbeteiligung voraussichtlich nur über eine Verfassungsänderung mit Volksabstimmung möglich – deren Erfolg ist aus Sicht der FiKo unsicher.
Stabiler finanzieller Zustand
Der Regierungsrat hatte in einem Bericht die Vor- und Nachteile der Varianten Status quo, Minderheitsbeteiligung mit Sperrminorität und vollumfänglicher Verkauf der kantonalen Beteiligung an der BEKB beleuchtet. Die Kommission anerkenne die fundierte Analyse und den stabilen finanziellen Zustand der BEKB. Die Bank sei von Swiss Economics als die «institutionell unabhängigste aller Kantonalbanken» bezeichnet.
Die abschliessende Entscheidung liegt beim Kantonsparlament. «Der Grosse Rat wird einen Grundsatzbeschluss zur weiteren Beteiligung fällen, um der BEKB langfristige Planungssicherheit zu bieten und die nötigen Weichen zu stellen», heisst es weiter.
Die beteiligung an der BEKB steht nun schon seit Jahren zur Debatte. Im Herbst 2023 wurde vom Parlament Eine Überprüfung verlangt. Dabei sollten verschiedene Varianten erwogen werden.
Mit 51,5 Prozent des Aktienkapitals ist der Kanton Bern der einzige Aktionär der BEKB, der mit einer Beteiligung von 3 Prozent oder mehr am gesamten Aktienkapital registriert ist, wie dem Geschäftsbericht 2024 zu entnehmen ist. Die kantonale Gesetzgebung schreibt vor, dass der Kanton kapital- und stimmenmässig über die absolute Mehrheit verfügt.