CS-AT1-Anleihen: Neues Ungemach für die Schweiz
Die Kanzlei Holman Fenwick Willan (HFW) mit Hauptsitz in London hat eine Klage beim «International Centre for Settlement of Investment Disputes» (ICSID) mit Sitz in den USA angekündigt. Das ist das internationale zwischenstaatliche Schiedsgremium der Weltbank.
Kläger sind einer Mitteilung vom Dienstag zufolge ehemalige Besitzer von Credit Suisse AT1-Anleihen, die im April 2023 durch die Verfügung der Schweizer Regierung bzw. der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma wertlos gestellt wurden.
Die in Singapur ansässigen Klienten hielten den Angaben zufolge AT1-Anleihen im Gegenwert von mehr als 80 Millionen Dollar, Anleihegläubiger aus China und dem Nahen Osten Anleihen im Wert von 300 Millionen Dollar.
Weitere Klagen dürften folgen
Die Kanzlei geht davon aus, dass noch weitere Klagen im Fall der CS-AT1-Anleihen vor dem ICSID folgen werden. Zuvor waren bereits mehrere Klagen gegen die Schweizer Aufsichtsbehörde Finma oder die Schweizer Regierung in verschiedenen Jurisdiktionen eingereicht worden.
Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Sammelklage, die einer Gruppe von Anspruchsberechtigten zugutekommen kann, müssen die Anleihegläubiger in der HFW-Klage als Kläger aufgeführt und identifiziert werden. Die Klage wird von dem in Singapur ansässigen HFW-Partner Shaun Leong geleitet.
Es wird angenommen, dass es sich um die erste Klage beim ICSID im Zusammenhang mit dem Scheitern der Credit Suisse handelt. Zuvor waren bereits mehrere Klagen gegen die Schweizer Aufsichtsbehörde Finma oder die Schweizer Regierung an verschiedenen Orten eingereicht worden. So hatte der Der US-Vermögensverwalter AllianceBernstein im Januar in New York eine Klage eingereicht. Berichten zufolge vertritt das Unternehmen Forderungen im Wert von 370 Millionen Dollar.
Aktionäre gegenüber Anleihegläubigern bevorzugt
Die Schweizer Regierung hatte die Credit Suisse im März 2023 angewiesen, ihre AT1-Anleihen abzuschreiben, als die Grossbank von der UBS übernommen wurde. Mit diesem Schritt wurden die Inhaber der Schuldverschreibungen geschädigt, obwohl die Anleihegläubiger traditionell über den Aktionären rangieren. Diese hatten UBS-Aktien erhalten. Die Schulden der Credit Suisse in Höhe von rund 17 Milliarden Franken wurden auf Null abgeschrieben.
Viele asiatische Geschädigte
Es wird davon ausgegangen, dass asiatische Investoren zu den grossen Inhabern der Credit Suisse Anleihen zählen. Die Schweizer Bank hatte 2019 eine AT1-Anleihe im Volumen von 750 Millionen Singapur-Dollar (umgerechnet 555 Millionen Dollar) emittiert und diese zu 98 Prozent an asiatische Investoren verkauft.
Der Schweizer Staat habe mit ihrer ihre Entscheidung gegen die Verpflichtungen aus bilateralen Investitionsverträgen zum Schutz ausländischer Investitionen verstossen, so das Argument der Anwälte.
HFW rechnet mit der Klageeinreichung im kommenden Monat. Der Gruppenklage könnten sich nur Anleihegläubiger aus China, Hongkong, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Japan, Südkorea, Kuwait, Oman, den Philippinen, Katar und Saudi-Arabien anschliessen, da diese Länder bilaterale Investitionsabkommen mit der Schweiz haben.
Die Kanzlei weist mögliche Mit-Kläger darauf hin, dass man eine Drittfinanzierung für den Prozess arrangieren könne. Die Dauer des Verfahrens wird auf drei bis fünf Jahre geschätzt. Im Rahmen einer Finanzierungsvereinbarung müssen die Anleihegläubiger damit nicht für die Prozesskosten aufkommen. Allerdings erhalten die Geldgeber einen Anteil einer möglichen zugesprochen Entschädigung. Der durchschnittliche Anteil für die Geldgeber dürfte bei etwa 25 Prozent liegt.
Die Ansprüche gegen den Schweizer Staat würden in drei Jahren verjähren. Spätestens müsste das Verfahren also bis April 2026 eingeleitet werden.