US-Klage um CS-Risikomanagement endet in Vergleich
Ehemalige Führungskräfte der Credit Suisse, darunter auch Verwaltungsratspräsident Urs Rohner, haben einen Vergleich wegen Fehlern im Risikomanagement erzielt. Die Kosten werden von den Versicherungen der Beklagten übernommen.
Der vom Gericht genehmigte Vergleich sieht die Zahlung von 115 Millionen Dollar vor. Neunzehn ehemalige Führungskräfte und Direktoren der Credit Suisse (CS) haben eine Einigung mit Aktionären erzielt. Ihnen wurde vorgeworfen, dass ihr mangelhaftes Risikomanagement in den Jahren 2020 und 2021 zu erheblichen Verlusten geführt habe. Dazu zählt auch der Fall Archegos Capital Management, der den Niedergang der Bank einläutete.
Eine vorläufige Einigung in der Aktionärsderivatklage wurde bereits am vergangenen Donnerstag vom einem Gericht des Bundesstaates New York genehmigt.
Fehlverhalten wird bestritten
Die Vergleichssumme wird nach Abzug der Anwaltskosten von den Versicherungen der Beklagten an die UBS gezahlt, welche die CS 2023 im Rahmen einer vom Bundesrat arrangierten Rettungsaktion übernommen hatte.
Zu den Beklagten gehörte auch der ehemalige VRP der CS, Urs Rohner. Alle Beklagten stimmten dem Vergleich zu, bestritten jedoch jegliches Fehlverhalten.
Die klagenden Aktionäre erklärten, die Fahrlässigkeit der Beklagten habe gegen Schweizer Recht verstossen und die CS angreifbar gemacht, als Gegenparteien wie Archegos, Greensill Capital Management und Malachite Capital Management zahlungsunfähig wurden.
Anwälte bekommen fast ein Drittel
Angeführt werden die Kläger vom Employees Retirement System der Stadt Providence, Rhode Island. Ihre Anwälte planen, bis zu 30 Prozent des Vergleichsfonds für Anwaltskosten sowie bis zu 3,2 Millionen Dollar für Auslagen zu beantragen.
Im vergangenen Monat hatte ein Bundesrichter in Manhattan entschieden, dass die UBS sich zwei Klagen ehemaliger Aktionäre und Anleihengläubiger der CS stellen muss, die behaupteten, die Credit Suisse habe sie mit falschen und irreführenden Angaben über ihre Finanzlage betrogen.
Aktionärsklage abgewiesen
Derselbe Richter hatte bereits zuvor im Februar 2024 eine separate Aktionärsklage gegen 29 ehemalige CS-Führungskräfte und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG abgewiesen. Dabei hatte er zwei Jahrzehnte «kontinuierlicher Misswirtschaft» für den Zusammenbruch der Credit Suisse verantwortlich gemacht.
Der Fall lautet: Employees Retirement System for the City of Providence v Rohner et al, New York State Supreme Court, New York County, No. 651657/2022.