Bundesstrafgericht verurteilt Pierre Mirabaud

Der frühere Präsident der Schweizerischen Bankiervereinigung Pierre Mirabaud hatte im Vorfeld des Prozesses die Vorwürfe anerkannt und sich an einer Vereinbarung zur Entschädigung der kuwaitischen Sozialversicherungsbehörde PIFSS beteiligt.

Das Bundesstrafgericht beurteilte den Fall im abgekürzten Verfahren. Es folgte der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft, wie die Nachrichtenagentur SDA berichtet. Nach der Befragung des mittlerweile pensionierten Genfer Bankiers verlas das Gericht am späten Dienstagvormittag das Urteilsdispositiv.

Rückvergütungen, Anlagen und Kommissionserträge

In dem Verfahren ging es um die langjährige Geschäftsbeziehung mit Fahad Al-Rajaan, dem früheren Generaldirektor der kuwaitischen Sozialversicherungsbehörde PIFSS. Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft hat Mirabaud dem damaligen Spitzenbeamten zwischen Mai 2000 und März 2012 systematisch ungerechtfertigte Rückvergütungen von insgesamt 82,33 Millionen Franken gewährt.

Als Gegenleistung soll Al-Rajaan Gelder der PIFSS bei der Genfer Privatbank angelegt haben. Ende 2012 beliefen sich die entsprechenden Vermögenswerte auf gut 595 Millionen Dollar. Sie wurden unter anderem in Anlagefonds investiert, die von der Mirabaud-Gruppe verwaltet wurden. Die Geschäfte hätten der Bank Einnahmen in Millionenhöhe eingebracht, die teilweise an die Teilhaber weitergegeben worden seien.

Der Prozess gegen Pierre Mirabaud ist nur ein kleiner Baustein in einem Komplex aus seit langem laufenden juristischen Verfahren, mit denen Kuwait seit Jahren gegen Al-Rajaan und dessen Umfeld vorgeht. Al-Rajaan starb 2022 in London.