Projekt der CS-Pensionskasse hat ein Problem weniger

Bereits seit 2018 will die Credit Suisse Pensionskasse die alte Wohnüberbauung Brunaupark mit rund 260 Wohnungen und einem Einkaufszentrum durch einen Abriss und einen anschliessenden Neubau ersetzen. Eine erster Entwurf scheiterte am Lärmschutz. Im vergangenen Jahr hatte das Verwaltungsrericht nach langem Tauziehen die Baubewilligung aufgehoben.

Zudem wollte sich der Gemeindrat der Stadt Zürich ein gesondertes Mitspracherecht bei der Planung sichern. Dies mit dem Ziel, eine Mindestanzahl an erschwinglichen Wohnungen sicherzustellen.

Bedenken des Hochbauvorstehers

2021 wurde deshalb für das Gebiet «Brunaupark/Uetlihof» im Zürcher Kreis 3 eine Gestaltungsplanpflicht verankert und die Bau- und Zonenordnung (BZO) angepasst. Das geschah sogar gegen den Willen der Stadtregierung. Der zuständige Hochbauvorsteher hatte rechtliche Bedenken und erwartete einen langen Rechtsstreit.

Und damit sollte er Recht behalten. Jetzt hat das Verwaltungsgericht der Klage der CS-Pensionskasse gegen die Gestaltungsplanpflicht stattgegeben und einen Entscheid des Baurekursgerichts bestätigt, wie der «Tages-Anzeiger» am Freitag schreibt.

Eingriff in Eigentumsgarantie

Die Begründung des Urteils ist in einem Antrag an den Gemeinderat zu entnehmen. Die Gestaltungsplanpflicht sei ein unzulässiger Eingriff in die Eigentumsgarantie und das öffentliche Interesse an der Massnahme sei nicht hinreichend gegeben.

brunaupark 2

Man freue sich, dass das Verwaltungsgericht diesen Argumenten gefolgt sei, sagte eine Sprecherin der Pensionskasse gegenüber der Zeitung.

Doch das ändert nichts daran, dass die Pläne weiter auf Eis liegen. Der Rechtsstreit um die zweite Baubewilligung ist aktuell vor dem Bundesgericht hängig.