Eine Bestätigung des Offensichtlichen als taktische Konzession an die USA?
Ist das Teil eines grösseren Deals zwischen der Schweiz und den USA im Zollstreit?
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die Schweizerische Nationalbank (SNB) haben am Montag bekanntgegeben, dass sie mit dem US-Finanzministerium (Treasury) eine gemeinsame Erklärung zu makroökonomischen und wechselkursbezogenen Fragen verabschiedet haben. Die Deklaration sei rechtlich nicht verbindlich und bestätige lediglich die bestehende Praxis, versichert die Schweizer Seite in einer eigenen Medienmitteilung.
Keine unfairen Wettbewerbsvorteile über den Wechselkurs
In der Erklärung bekräftigen die Schweiz und die USA, dass sie Wechselkurse nicht zu Wettbewerbszwecken beeinflussen und bekennen sich damit zu den Prinzipien des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der G20 bezüglich Währungspraktiken. Insbesondere wollen die beiden Länder Wechselkurse oder das internationale Währungssystem nicht dazu benutzen, eine wirksame Zahlungsbilanzanpassung zu verhindern oder einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu erlangen.
Die SNB unterstreicht, dass ihre Geldpolitik weiterhin auf die Aufrechterhaltung angemessener monetärer Bedingungen zur Gewährleistung der Preisstabilität ausgerichtet sein wird und dass sie keine Wechselkurse mit dem Ziel verfolgt, der Schweizer Wirtschaft Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Beide Länder sind sich indes auch einig darüber, Devisenmarktinterventionen als Instrument zu betrachten, das sich dazu eignet, übermässige Schwankungen der Wechselkurse oder eine ungeordnete Ab- oder Aufwertung zu bekämpfen.
Nicht nur mit Blick auf Devisenmarktinterventionen
Ausserdem besteht Harmonie darüber, dass makroprudenzielle Massnahmen (die definitionsgemäss das Ziel verfolgen, die Stabilität des Finanzsystems zu stärken) oder Massnahmen in Bezug auf die Kapitalflüsse nicht bezwecken sollten, den Wechselkurs um des Wettbewerbs willen zu beeinflussen. Auch bundesstaatliche Institutionen dürften nicht mit diesem Motiv im Ausland investieren.
Die beiden Länder bekräftigen in der Erklärung ihre bisherige Veröffentlichungspraxis der in diesem Zusammenhang relevanten Statistiken:
- Alle Devisenmarktinterventionen werden mindestens vierteljährlich veröffentlicht.
- Die Daten zu Devisenreserven samt entsprechenden Terminpositionen werden gemäss der Datenvorlage des IWF zu internationalen Reserven und Devisenliquidität monatlich publiziert.
- Die währungsmässige Zusammensetzung der Devisenreserven wird vierteljährlich bekanntgegeben.
Auf der Liste der Währungsmanipulatoren
In ihrer Medienmitteilung hält die Schweizer Seite fest, dass die SNB und das EFD unabhängig von der Erklärung seit 2022 mit dem US-Finanzministerium einen Dialog zu makroökonomischen und finanzpolitischen Themen führen.
Die Schweiz war aufgrund der zeitweise massiven Devisenkäufe der SNB (und des hohen Handelsbilanzüberschusses) immer wieder auf die von den USA geführte Liste der potenziellen Währungsmanipulatoren geraten.
Taktisches Zugeständnis an die USA?
An der Medienkonferenz zum jüngsten Zinsentscheid hatte Nationalbankdirektoriumspräsident Martin Schlegel im Frageteil festgehalten, man stehe in dieser Angelegenheit seit Jahren in einem intensiven Austausch mit der US-Notenbank und dem Treasury. Die SNB lasse sich aber in der Geldpolitik nicht einschränken und greife auch zu Devisenmarktinterventionen, wenn dies in einer konkreten Situation das beste Instrument sei.
Das aussergewöhnliche Statement enthält soweit ersichtlich keine zusätzlichen Verpflichtungen für die Schweiz. Aber sie könnte von der amerikanischen Seite als sichtbare Konzession verkauft werden, die man dem Kleinstaat abgerungen hat.