Avatare helfen bei der Fidleg-Schulung
Alle Kundenberaterinnen und Kundenberater von inländischen Finanzdienstleistern, die in der Schweiz nicht der Aufsicht der Finma unterstehen, müssen gemäss Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) in einem Beraterregister eingetragen sein. Gleiches gilt für Beraterinnen und Berater ausländischer Finanzdienstleister, die in der Schweiz tätig sind. Der Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse ist dabei ein zentraler Bestandteil des Registrierungs- beziehungsweise Erneuerungsprozesses. Die Finma hat bislang drei Beraterregister offiziell anerkannt:
- Association Romande des Intermédiaires Financiers (Arif)
- BX Swiss AG
- PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein
Die Börse BX Swiss betreibt ihr Register unter www.regservices.ch. In Kooperation mit einer spezialisierten Rechtsberatung bietet sie dort eine Online-Schulung zu den Verhaltensregeln gemäss Fidleg an. Der alle zwei Jahre vorgeschriebene Refresherkurs kostet bislang beispielsweise 320 Franken.
Avatare statt reale Referenten
Neu im Angebot sind nun zwei Kurse, die nicht mehr von realen Personen, sondern von digitalen Avataren durchgeführt werden. Entwickelt wurden sie von Daniel S. Weber, Partner bei der Anwaltskanzlei Barandun Legal & Tax, und Isabelle Ledergerber, Managing Partnerin bei Peak Compliance. «Die Produktion war aufwändig, aber faszinierend», erklärt Weber. Dank der eingesetzten Software lasse sich der Kurs problemlos auch in anderen Sprachen – etwa Chinesisch – anbieten. Im Video entsteht der Eindruck, als würden Weber oder Ledergerber persönlich moderieren. Tatsächlich wurden sämtliche Inhalte schriftlich aufbereitet und anschliessend technisch in gesprochene Sprache umgewandelt.
Der Vorteil des neuen Angebots liegt laut Weber nicht nur in der ständigen Verfügbarkeit, sondern auch im Preis: Der Refresher-Kurs kostet neu 195 Franken. Die deutlich umfangreichere Grundschulung ist für knapp unter 300 Franken erhältlich.
Weitere Voraussetzungen für die Registrierung
Neben der erfolgreichen Absolvierung der Schulung sind für den Eintrag ins Beraterregister weitere Bedingungen zu erfüllen:
- Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (oder Nachweis einer gleichwertigen Sicherheit)
- Anschluss an eine Ombudsstelle
- Kein Strafregistereintrag
- Kein von der Finma ausgesprochenes Tätigkeits- oder Berufsverbot














