Der Bundesrat erteilt der Finanzplatz-Initiative bloss eine lauwarme Absage
Der Bundesrat wird dem Parlament die Volksinitiative «Für einen nachhaltigen und zukunftsgerichteten Finanzplatz Schweiz (Finanzplatz-Initiative)» ohne direkten Gegenentwurf und ohne indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung empfehlen. Das gab die Landesregierung nach ihrer Sitzung am Mittwoch bekannt.
Der Bundesrat betont in der Mitteilung, dass er sich bereits für eine nachhaltige Ausrichtung des Schweizer Finanzplatzes einsetze, «hält jedoch die von der Initiative zusätzlich geforderten Verbote im internationalen Kontext für fraglich».
«Wissenschaft» soll Ausrichtung der Geschäftstätigkeit definieren
Die Finanzplatz-Initiative will in der Bundesverfassung verankern, dass Schweizer Finanzmarktakteure «ihre Geschäftstätigkeiten mit Umweltauswirkungen im Ausland auf das nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft international vereinbarte Temperaturziel und auf die internationalen Biodiversitätsziele» ausrichten, wobei die gesamte Wertschöpfungskette zu berücksichtigen ist.
Die Initiative möchte es Finanzmarktakteuren zudem untersagen, «Finanzierungs- und Versicherungsdienstleistungen zu erbringen, die der Erschliessung und Förderung neuer sowie der Ausweitung des Abbaus bestehender fossiler Energievorkommen dienen».
Kein zusätzlicher Regulierungsbedarf
Der Bundesrat ist der Meinung, dass das bestehende Recht und die aktuelle Schweizer Klima- und Finanzmarktpolitik das klimapolitische Ziel der Initiative bereits ausreichend abdecken und daher kein zusätzlicher Regulierungsbedarf besteht.
Er erinnert an das Klima- und Innovationsgesetz, mit dem die Schweiz das vom international vereinbarten Temperaturziel abgeleitete Emissionsziel von Netto-Null bis 2050 erreichen soll. Darin seien die Reduktionsziele für die Wirtschaftssektoren sowie eine klimaverträgliche Ausrichtung der Finanzmittelflüsse bereits verankert.
Klimagesetz, Verordnung zur Berichterstattung, Transitionspläne
Der Bundesrat verweist auch auf die 2024 in Kraft getretene Verordnung zur Berichterstattung über Klimabelange. Sie verlangt von allen grösseren Unternehmen, inklusive Finanzinstitute, unter anderem die Erarbeitung eines Transitionsplans, der mit den Schweizer Klimazielen vergleichbar ist.
Darin «müssen die Unternehmen für ihre Geschäftstätigkeit im In- und Ausland einerseits das finanzielle Risiko beschreiben, das sie durch klimawirksame Tätigkeiten eingehen. Andererseits müssen sie die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf das Klima offenlegen. Darüber hinaus müssen sie ihre Reduktionsziele bezüglich ihrer direkten und indirekten Treibhausgasemissionen beschreiben und darlegen, wie sie diese umsetzen wollen.»
Zusätzlich dazu seien «Mindestanforderungen an die Transitionspläne der Finanzinstitute spezifisch für die klimaverträgliche Ausrichtung von Finanzmittelflüssen in Erarbeitung», heisst es in der Mitteilung weiter, die auch auf den im Dezember 2022 vom Bundesrat vorgelegten Bericht «Sustainable Finance» mit Massnahmen für einen nachhaltigen Finanzplatz verweist.
Einig bezüglich Zielsetzungen, Vorbehalte zu Wirkung und Kosten
Der Bundesrat teilt also die grundlegenden Zielsetzungen der Initiative, lehnt sie aber ab, weil die Wirkung bestimmter Massnahmen fraglich und die Umsetzung schwierig sei. Er erwähnt dabei folgende Punkte.
- Die Ausrichtung der Geschäftstätigkeit mit Umweltauswirkungen im Ausland an Biodiversitätszielen wäre für die Akteure mit Unsicherheiten und entsprechenden Kosten verbunden, da es bisher noch keine aussagekräftigen, nachvollziehbaren und auch international genutzten Standards gebe.
- Würde die Schweiz ihren Banken und Versicherungen bestimmte Dienstleistungen untersagen, übernähmen mit hoher Wahrscheinlichkeit Anbieter im Ausland, «die Wirkung wäre entsprechend fraglich».
- Die von der Initiative geforderte Einführung neuer Aufsichts- und Sanktionsmechanismen hätte erhöhte Vollzugs- und Regulierungskosten zur Folge.
- Von der Initiative werden neben Banken, Versicherungen und Finanzinstituten explizit auch Vorsorge- und Sozialversicherungseinrichtungen erfasst. «Die Initiative könnte somit auch das Ermessen und die Verantwortung der Einrichtungen in Investitionsentscheiden beziehungsweise das Anlageuniversum beeinflussen», macht der Bundesrat geltend.
Bis Mitte April 2027 soll das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) eine entsprechende Botschaft an das Parlament verfassen.
Die Stellungnahme des Bundesrat kommt zwar zum richtigen Ergebnis, die Argumentation ist aber ausgesprochen handzahm und defensiv, man hätte sich klarere Worte gewünscht. Es geht nicht bloss um die «fragliche Wirkung» bestimmter Elemente oder «Herausforderungen bei der Umsetzung».
Die Initiative würde mit dem völkerrechtlich anerkannten Grundsatz brechen, dass die Anwendung nationalen Rechts auf das eigene Hoheitsgebiet beschränkt ist (Territorialitätsprinzip). Sie käme zudem einem groben und unverhältnismässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und die Eigentumsgarantie gleich, die Schweiz ginge damit einen grossen Schritt in Richtung Planwirtschaft.
Die Initiative steht überdies völlig quer zum internationalen Trend und würde dem Standort Schweiz erheblich schaden. Die USA bauen Regulierungen im Finanzsektor ab, auch die EU entlastet Unternehmen, mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen (Omnibus). Der Bundesrat selber hat ebenfalls wiederholt gelobt, Schweizer Unternehmen administrativ entlasten zu wollen.
Entsinnt sich der Bundesrat seiner Entlastungsversprechen?
Seltsam ist auch, dass die Landesregierung nicht darauf hinweist, dass der Regulierungsdschungel im Finanzsektor schon heute dicht genug ist. Aber vielleicht hat sie darauf verzichtet, weil hier schon gilt, was sie als Gründe gegen die Initiative anführt. Die Wirkung der Vorschriften ist oft unklar, die Umsetzung anspruchsvoll und kostspielig.
Immerhin hat das EFD Anfang Juli eine umfassende Überprüfung der Schweizer Finanzmarktregulierung eingeleitet und dazu eine Arbeitsgruppe mit externen Experten eingesetzt. Ziel: Abbau von Doppelspurigkeiten und administrative Entlastungen.
Die Finanzplatz-Initiative würde dazu passen wie die sprichwörtliche Faust aufs Auge.














