Finma-Aufsichtsabgabe sorgt weiterhin für heisses Blut

Die Höhe der jährlichen Aufsichtsabgabe, welche die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) den unabhängigen Vermögensverwaltern über die Aufsichtsorganisationen (AO) auferlegt, ist weiterhin ein Politikum. Der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) erwartet, dass die entsprechenden Rechnungen in den nächsten Tagen versendet werden und hat deshalb am Dienstag in einem Schreiben an seine Mitglieder Stellung genommen.

Der VSV zeigt sich darin enttäuscht darüber, dass das Total der Aufsichtsabgaben mit rund 9,2 Millionen Franken auf Vorjahresniveau verharrt. «Eine Entlastung bleibt somit aus. Da dieses Gesamtvolumen praktisch unverändert bleibt, zerschlägt sich die Hoffnung auf eine Erholung nach dem letztjährigen ‹branchenspezifischen Kostenschock›.»

Aufsicht ist weder effizient noch verhältnismässig

Und der Verband erläutert auch gleich, worum es dabei geht. «Das ist für den VSV umso unverständlicher, als dass die ausserordentlichen Kosteneffekte aus der Einführungsphase von Finig und Fidleg längst der Vergangenheit angehören müssten.» Fünf Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regulierung sei eine zentrale Erwartung der Branche nach wie vor nicht erfüllt: eine effiziente und verhältnismässige Aufsicht. Das sei besonders stossend, weil die Branche überwiegend aus KMU bestehe und als deutlich risikoärmer als andere Finanzmarktakteure gelte, gleichzeitig aber die höchsten Aufsichtskosten pro Mitarbeitenden in der Schweiz trage.

Entsprechend ortet die Interessenvertretung dringenden Handlungsbedarf und fordert von der Aufsichtsbehörde Massnahmen zur Effizienzsteigerung. Und der VSV sagt auch gleich, wo anzusetzen ist:

  • Doppelspurigkeiten zwischen AO und Finma, beispielsweise beim zweistufigen Bewilligungsverfahren, das selbst bei (aus Risikosicht) geringfügigen Änderungen durchlaufen werden muss. 
  • Fehlende Transparenz etwa bezüglich der eigenen Risikoeinstufung, die dem Vermögensverwalter nicht offengelegt werden darf. Ein weiteres Beispiel ist der Umstand, dass die bei den Sanktionskontrollen angewandte Prüfpraxis von den AO nicht kommuniziert werden durfte, was gemäss VSV zu einer hohen Anzahl von Beanstandungen geführt hat. 
  • Ungenutzte Erleichterungen; für bestimmte Institute wäre ein mehrjähriger Prüfzyklus möglich, solche Erleichterungen werden in der Praxis jedoch aufgrund der intransparenten Risikoeinstufung kaum beantragt oder gewährt. 

Der VSV klagt nicht nur, sondern will auch über die Politik etwas bewegen. Er verweist auf die entsprechenden Interpellationen zu den Aufsichtskosten von Nationalrat Benjamin Fischer (auf die der Bundesrat im August 2025 eine ausweichende und formalistische Antwort gab) und von Nationalrätin Daniela Schneeberger (März 2026). «Der VSV bringt sich in dieser Frage aktiv ein und steht in engem Austausch mit den zuständigen Stellen, einschliesslich der Finma.»

Gesprächskanal offenhalten, anerkennende Worte für die Finma

Sichtlich bemüht, diesen Austausch nicht zu gefährden, anerkennt er zum Schluss des Schreibens explizit, «dass bei der Finma mittlerweile Bestrebungen bestehen, die Aufsichtskosten zu reduzieren, und sie erarbeitet derzeit Lösungsansätze, um gerade Doppelspurigkeiten abzubauen. Diese Ansätze gehen in die richtige Richtung.»

Die Umsetzung solcher strukturellen  Verbesserungen sei auf den 1. Januar 2027 geplant, macht er seinen Mitgliedern Hoffnung.

Mit den Forderungen in seinem Schreiben reagiert der VSV wohl auf den breiten Unmut über die Aufsichtsabgabe, der in der Szene mit dem Rechnungsversand (der durchschnittliche Betrag pro Vermögensverwalter dürfte sich zwischen 6'000 und 7'000 Franken bewegen) wieder aufwallen dürfte. Er entschärft sie aber zugleich mit der Feststellung, dass sich die Finma bereits in die gewünschte Richtung bewege.

Inpasu schlägt härtere Töne an

Auch die im Juli 2025 neu formierte Interessenvertretung von Vermögensverwaltern namens «Initiative Patrimoniale Suisse» (Inpasu) hatte sich 2025 zur Thematik geäussert. Sie verfolgt allerdings das ambitionierte Ziel einer grundlegenden Reform der Aufsicht. Die neue Vereinigung schlägt generell einen härteren Ton an als der VSV (zu dem sie in einem gewissen Konkurrenzverhältnis steht); zuletzt hat sie im Mai 2026 die bundesrätliche Antwort auf die Interpellation Schneeberger scharf kritisiert.

Die Finma finanziert sich nicht, wie die meisten anderen Behörden, über allgemeine Steuermittel, sondern gemäss Artikel 15 des Finanzmarktaufsichtgesetzes zum einen über Gebühren für Dienstleistungen im Zusammenhang mit ihrer Bewilligungs- und Aufsichtstätigkeit, die sie den betreffenden Instituten direkt in Rechnung stellt. Zum anderen erhebt sie von den Beaufsichtigten jährlich pro Bereich eine Aufsichtsabgabe für die Kosten, die durch die Gebühren nicht gedeckt sind – für den Bereich der Vermögensverwalter schickt sie die Rechnung an die AO, die sie ihren Mitgliedern weiterreichen.