Der Bund leitet umfassende Überprüfung der Finanzmarktregulierung ein
Die Klagen darüber, dass mit der Regulierung überbordet worden ist, sind in der Schweizer Finanzbranche Legion. Die Vorschriften und deren Umsetzung durch die Behörden (insbesondere die Finma) seien oft kleinteilig, unverhältnismässig und häufig auch gar nicht geeignet, dem eigentlichen Zweck zu dienen. Für die Finanzinstitute bringe die Implementierung der Regulierung hohe Kosten mit sich; sie verschlinge und binde Ressourcen, die anderswo, z.B. bei der Entwicklung des eigentlichen Geschäfts, besser eingesetzt werden könnten.
Am Mittwoch hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) bekanntgegeben, dass es dem Bundesrat bis Ende 2027 einen Bericht zur Optimierung der Schweizer Finanzmarktregulierung unterbreiten will. Das EFD wolle die Finanzmarktregulierung und den regulatorischen Aufsichtsrahmen auf Möglichkeiten zur administrativen Entlastung und den Abbau von Doppelspurigkeiten prüfen, heisst es in der Medienmitteilung.
Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit
Dabei geht es um eine Gesamtsicht, soll doch die Regulierung «zur Sicherung von Stabilität, Integrität, Kundenschutz und funktionsfähigen Märkten sowie der Wettbewerbsfähigkeit» überprüft werden. Ziel der Übung: Das EFD will sicherstellen, «dass die Regulierung des Schweizer Finanzplatzes risikogerecht und effizient ist».
Das EFD ist bemüht, den Schritt in einen grösseren Kontext einzubetten. Diese Arbeiten reihten sich ein «in die weltweiten Bestrebungen zur Modernisierung und Optimierung von nationalen und internationalen Finanzmarktregulierungen», wie sie auch im Financial Stability Board (FSB) diskutiert würden.
Too-big-to-fail-Paket wird ausgeklammert
Ein aktuell politisch besonders umstrittener Teil der Regulierung wird allerdings von der Überprüfung ausgenommen. «Die derzeit in parlamentarischer Beratung stehenden oder vom Bundesrat geplanten Massnahmen zur Bankenstabilität» seien nicht Gegenstand davon, hält das EFD fest.
Zur Unterstützung der Arbeiten setzt das EFD eine Arbeitsgruppe mit externen Experten ein. Damit soll der Einbezug der betroffenen Branchen sichergestellt werden.
Arbeitsgruppe unter Leitung von Monica Mächler
Geleitet wird die Gruppe von Monica Mächler (Expertin Finanzmarktrecht und früher Vizepräsidentin der Finma), weitere Mitglieder sind Rashid Bahar (Professor Universität Genf und Partner einer Anwaltskanzlei), Mirjam Eggen (Professorin Universität Bern und Präsidentin der Übernahmekommission), Reto Föllmi (Professor Universität St. Gallen) und Hans Kuhn (Partner einer Anwaltskanzlei und auch in der Kryptobranche vernetzt).
Die Planung sieht folgendermassen aus: Nach einer Vorbereitungsphase wird die Arbeitsgruppe die betroffenen Branchen und Behörden anhören und dem EFD ihre Analyse und Handlungsempfehlungen unterbreiten. «Diese fliessen in den Bericht des EFD ein, der dem Bundesrat mit Empfehlungen für Folgearbeiten bis Ende 2027 vorgelegt werden soll.»
Konstruktive Finma
In einer eigenen Medienmitteilung begrüsst die Finma die Überprüfung. Sie selbst suche laufend nach Möglichkeiten, «ihre Effizienz in der Aufsicht zu steigern und die Interaktion mit den Beaufsichtigten zu vereinfachen, wo sie das innerhalb des regulatorischen Rahmens kann».
Und Direktor Stefan Walter kommentiert: «Das bietet auch der Finma die Möglichkeit, ihre Ideen zur Entlastung der Beaufsichtigten, welche Anpassungen auf Regulierungsstufe benötigen, nun direkt gegenüber der Arbeitsgruppe anbringen zu können.»
Regulierungswald mit Durchforstungsbedarf
Aus der Sicht vieler Finanzmarktakteure ist es schon lange nicht mehr der Fall, dass die aktuelle Regulierung und deren Umsetzung durch die Finma «risikogerecht und effizient» ist. Dass das EFD die Überprüfung nun in die Wege leitet, deutet darauf hin, dass auch in Bundesbern die Einsicht gewachsen ist, dass der Regulierungswald zu dicht geworden ist und entsprechend dringender Durchforstungsbedarf besteht. Diese Einsicht und die nun eingeleitete Überprüfung sind zu begrüssen, auch darf man gespannt auf die Erkenntnisse und Einsichten der Gruppe der externen Experten sein.
Positiv ist zudem, dass das EFD im Zusammenhang mit der Finanzplatzregulierung ausdrücklich auch auf das Ziel der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit verweist. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, doch leider seit einiger Zeit gar nicht mehr selbstverständlich.















