Notreparatur am Versicherungsaufsichtsgesetz
Am Freitag hat der Bundesrat an seiner Sitzung quasi im Windschatten des Ergebnisses der Vernehmlassung zum EU-Vertragspaket (das neu auch offiziell die gelinde ausgedrückt leicht irreführende Bezeichnung «Bilaterale III» trägt) die Botschaft zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) verabschiedet.
Mit der Vorlage wolle der Bundesrat den Standort Schweiz für Rückversicherungen stärken, heisst in der Überschrift der entsprechenden Medienmitteilung.
Wer allerdings etwas weiterliest, erkennt rasch, dass es sich um eine legislative Reparaturarbeit handelt. Der Bundesrat hält nämlich fest: «Wie sich in der Praxis gezeigt hat, führt das neue VAG, das am 1. Januar 2024 mit dem Ziel der Verbesserung des Kundenschutzes in Kraft getreten ist, in unbeabsichtigter Weise zu einer Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Rückversicherungsunternehmen.»
Internationale Dimension des Rückversicherungsgeschäfts unterschätzt?
Gemäss dem erst vor knapp zwei Jahren revidierten VAG dürfen Versicherungsunternehmen nur mit ungebundenen Versicherungsvermittlern zusammenarbeiten, wenn diese bei der Finma registriert sind. Doch das Rückversicherungsgeschäfts ist naturgemäss eher international ausgerichtet und die darin tätigen hochspezialisierten ausländischen Vermittler sind nicht immer in der Schweiz registriert.
Die Folge: Diese ausländischen Vermittler meiden Schweizer Rückversicherer, und Geschäfte mit Schweizer Rückversicherungskunden verlagern sich ins Ausland.
Vorstoss im Ständerat
Immerhin will der Bundesrat nun dafür sorgen, dass künftig kein solcher Collateral Damage mehr entsteht. Er schlägt daher vor, Vermittler von Rückversicherungsverträgen von der Registrierungspflicht und der Aufsicht durch die Finma auszunehmen. Diese Ausnahme sei umso mehr angezeigt, als das Rückversicherungsgeschäft zwischen Versicherungsgesellschaften abgewickelt wird und der Schutz von Endkunden nicht tangiert werde.
Mit dieser Vorlage (die in der Vernehmlassung unisono begrüsst wurde) setzt der Bundesrat die von FDP-Ständerat Thierry Burkart eingereichte Motion 24.3208 «Vermeidung von Standortschäden. Anpassung des Versicherungsaufsichtsrechts zur Vermittlung von Rückversicherungen» um.














