Im Prozess gegen die UBS in Frankreich kommt zur Sprache, wie das Geldhaus um die besten Beratertalente im Nachbarland geworben hat. Offenbar geizte die Grossbank nicht mit Anreizen.

Zu den sechs Einzelpersonen, die im Prozess gegen die UBS in Paris persönlich antraben müssen, zählt Patrick de Fayet. Er leitete einst das Frontoffice der Schweizer Grossbank im Nachbarland und hat sich unter anderem wegen Beihilfe zur Geldwäscherei zu verantworten. Vor der Richterin Christine Mee gab er nun Einblick in die farbigen Methoden, mit denen die UBS die besten Beratertalente um sich zu scharen suchte, wie die Agentur «Bloomberg» berichtete.

Laut dem 63-jährigen de Fayet versprach die Schweizer Bank ihren französischen Bankern hohe Boni und teure Autos, wenn sie mehr schwerreiche Landsleute zur Bank holen konnten. Ein starkes Elitedenken habe dabei mitgeschwungen, erinnert sich der Ex-UBS-Mann. «Das war eine eigentliche Kriegsmaschine.»

«Ein tritt in den Hintern»

Er bestätigte auch, wie die UBS die französische Klientel zu teuren Tennisspielen einzuladen pflegte. Französische und aus der Schweiz angereiste UBS-Banker hätten sich aber nie die Zuschauerbox gleichzeitig geteilt. Zudem verneinte de Fayet, jemals Schweizer Kollegen aktiv beim Anwerben von Kunden gesehen zu haben.

Neben dem Zuckerbrot gab es für die französischen Private Banker auch die Peitsche, wie der Angeklagte weiter berichtete. So seien die Berater aus der Schweiz heraus unter erheblichen Druck gesetzt worden, möglichst viel Geschäft – «share of wallet» im Jargon – vom Kunden zu bekommen. «Wenn du nicht 100 Prozent holtest, gab dir der Chef einen Tritt in den Hintern», so de Fayet.

Drohende Milliardenstrafe

Das forcierte Wachstum in Frankreich könnte die Grossbank nun teuer zu stehen kommen. Im schlimmsten Fall droht ihr eine Strafzahlung von bis zu 5 Milliarden Euro.

Die UBS findet derweil, dass die Ankläger keine Beweise vorgelegt haben, die das Begehen einer Straftat belegen. Ausserdem liege es nach wie vor im Ermessen des Gerichts, den Anklagesachverhalt anhand der präsentierten Fakten und Gesetze neu zu beurteilen. «Es ist positiv, dass wir endlich die Möglichkeit erhalten, unsere juristischen und faktischen Argumente umfassend vor Gericht darzulegen», so die UBS.

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