Die Schweizerische Nationalbank ist nicht willens, ihre Unabhängigkeit von der Politik aufzugeben – zu gut hat die klare Abgrenzung funktioniert. Damit positioniert sich ihr Präsident Thomas Jordan auch für künftige Verteilkämpfe um die Honigtöpfe der SNB.

Nachdem die geldpolitische Situation im gegenwärtigen Krisenumfeld von vornherein recht klar schien, richtete sich das Interesse an der halbjährlichen Pressekonferenz der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in Bern am Donnerstag schnell einmal auf politische Fragen.

Die politische Dynamik hatte am Vortag eine Wende genommen, als der Nationalrat gleich zwei Motionen überwiesen hatte, welche auf die Verwendung der Gewinne der SNB abzielten – finews.ch berichtete darüber.

Zweckbindung der Ausschüttung ist zulässig

Dabei stellte SNB Präsident Thomas Jordan klar, dass sich die Währungshüter nicht in die Verwendung der jährlichen Ausschüttung an Bund und Kantone einmischt. Darüber zu entscheiden ist das Privileg der Politik. So hatte eine knappe Mehrheit von 95 zu 91 für eine Zweckbindung des Bundesanteils an der Gewinnausschüttung für die Tilgung der Corona-Schulden gestimmt. Befürworter fanden sich unter den Mitte- und Rechtsparteien.

Ganz anders sieht die Sache bei der zweiten Motion aus, welche mit einer grösseren Mehrheit von 108 zu 79 Stimmen überwiesen wurde – wobei die SVP hier mit der linken Ratsseite koalierte. Der von SVP-Nationalrat Alfred Heer aus Zürich portierte Vorstoss verlangt die Überweisung der Negativzinsen, welche die SNB von den Banken kassiert, an die Altersvorsorge.

Nicht Dinge ändern, die funktionieren

Die SNB empfindet die Bestimmung von einzelnen Einnahmequellen für spezifische Zwecke aus juristischen und politischen Gründen für problematisch: «Es ist äusserst wichtig, kühlen Kopf zu bewahren und Dinge, die funktionieren, nicht zu ändern», erklärte Jordan an der Pressekonferenz in Bern.

Er zeigte sich überzeugt, dass eine Zweckbindung unter Umgehung der normalen Erfolgsrechnung der SNB nicht auf dem Gesetzesweg zu haben wäre. Weil dadurch die Rechte der Kantone tangiert würden, müsste wohl die Verfassung geändert werden, so Jordan.

Bitte keine Vermischung von Fiskal- und Geldpolitik

Überhaupt zeigte sich Jordan wenig erbaut über den Vorschlag, weil dieser seines Erachtens die Komplexität des Negativzinsregimes nicht erfasst. So erhebt die SNB zwar durchaus Zinsen auf den Sichtguthaben der Banken, aber er zahlt auch Negativzinsen an anderer Stelle.

Auch ansonsten verteidigte Jordan dezidiert das geltende Regime der klaren Grenzen zwischen Politik und Nationalbank. Mit dieser Trennung der Aufgaben sei man seit gefühlten Jahrhunderten gut gefahren: «Die Verwendung der Notenpresse für fiskalische Zwecke endet nie gut», so Jordan, der sich auch überzeugt zeigte, dass die Zentralbanken weltweit diesbezüglich die gleichen Ansichten pflegten. Einer direkten Finanzierung des Staatshaushaltes erteilte er damit eine klare Absage und bezeichnete eine solche als Grenzüberschreitung.

Zündstoff in der Klimapolitik

Dass der Bundesrat bereit ist, einen Bericht zu den potenziellen Auswirkungen der Klima- und Umweltrisiken auf die Preis- und Finanzstabilität sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der Anlagepolitik der SNB zu erstellen, vermochte hingegen die Vertreter des SNB-Direktoriums nicht aus der Reserve zu locken. Andréa Maechler betonte einmal mehr, dass die Bank durchaus Klimarisiken im Rahmen der üblichen Analyse für die Anlagepolitik in Betracht ziehe. Gleichzeitig aber stellte sie klar, dass die Anlagepolitik der Geldpolitik untergeordnet sei, weil die SNB zwingend freie Hand brauche, um ihre geldpolitischen Ziele durchzusetzen.

Es wird mit Spannung zu verfolgen sein, wie sich der vom Bundesrat versprochene Bericht auf die SNB auswirken wird und ob das Direktorium eine Einflussnahme der Politik mit verschärften Vorgaben für die Investitionsentscheidungen so gleichmütig hinnehmen würde.

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