Die Investorengruppe Newgame und Bruellan wehren sich rechtlich gegen die geplante Übernahme des Fondsanbieters GAM durch die britische Liontrust. Sie fechten die von der Übernahmekommission gewährten Ausnahmen an.

Das Angebot, dass die britische Liontrust Asset Management Anfang Mai 2023 für die Übernahme von GAM unterbreitet hat, bewertet das Unternehmen mit rund 107 Millionen Franken. «Zu wenig», finden Investoren, die sich bei ihrem Einstieg beim Fondsanbieter eine Wertsteigerung erhofft hatten.

Bei ihrem Angebot wurde dem britischen Vermögensverwalter Liontrust von der schweizerischen Übernahmekommission (UEK) eine Reihe von Ausnahmen gewährt. So hat sich die Käuferin etwa das Recht ausbedungen, das Angebot zurückzuziehen, falls der vorgeschlagene Ausstieg aus dem Fondsmanagementgeschäft von GAM nicht zustande kommt.

Entscheid wird angefochten

Und gegen diese Ausnahme geht nun die Investorengruppe Newgame (geschrieben NewGAMe) und Bruellan vor, die rund 8,4 Prozent des ausgegebenen Aktienkapitals der GAM Holding kontrolliert. Der Entscheid der UEK werde formell angefochten, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Die Gruppe fordert die Streichung dieser zentralen Bedingung des angekündigten Umtauschangebots. Das mache das Angebot unfair gegenüber den GAM-Aktionären, begünstigt unnötigerweise die Bieterin und widerspricht den Grundsätzen des Schweizer Übernahmerechts, lautet die Begründung.

Nicht mit dem schweizerischen Übernahmerecht vereinbar

Die Bedingung würde es Liontrust ermöglichen, von den Vorteilen eines potenziellen Verkaufs zu profitieren, während sie keine der Konsequenzen einer gescheiterten Veräusserung tragen müsste. Zudem sei die Bedingung auch aus technischer Sicht nicht mit dem schweizerischen Übernahmerecht unvereinbar, da sie so weit gefasst ist, dass ihre Erfüllung faktisch in das Ermessen von GAM und Liontrust gestellt wird.

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