Verfahren gegen Gulnara Karimova wird eingestellt
Der vorsitzende Richter der Strafkammer eröffnete am Dienstagmorgen seinen Entscheid, wie die Nachrichtenagentur SDA berichtet. Er begründete demnach die Einstellung des Verfahrens damit, dass die Tochter des ehemaligen Präsidenten Usbekistans, Gulnara Karimova, das Land nicht verlassen darf, bevor die Verjährungsfrist abgelaufen ist.
Seit 2014 verbüsst Karimowa in ihrem Heimatland eine Freiheitsstrafe; sie dauert bis Dezember 2028. Die usbekischen Behörden verweigern ihr die Ausreise vor Verbüssung ihrer Strafe.
Die Verjährungsfrist für die von der Bundesanwaltschaft vorgeworfenen Delikte – insbesondere Geldwäscherei, Korruption und Beteiligung an einer kriminellen Organisation – läuft im Laufe des Jahres 2028 ab. Unter diesen Umständen könne vor Ablauf der Verjährungsfrist kein Urteil gefällt werden, so die Auffassung des Gerichts.
Das Bundesstrafgericht hielt fest, dass Karimovas Vermögenswerte allenfalls eingezogen werden könnten, berichtet SRF. Voraussetzung dafür sei, dass sich belegen lässt, dass die Gelder aus einer Straftat stammen. Ob dieser Nachweis gelingt, soll im Verlauf des Prozesses geklärt werden.














