Vollversicherung Ja oder Nein – dies ist die entscheidende Frage im Schweizer Lebengeschäft. Die Axa Schweiz hat nun ihre Antwort darauf laut verkündet. finews.ch hat bei der Konkurrenz nachgefragt.

Die Axa Schweiz, die zum gleichnamigen französischen Assekuranzkonzern gehört, hat am Dienstag einen für ihre Unternehmenskunden weitreichenden Entscheid gefällt. So bietet sie künftig keine Vollversicherungen mehr an. Stattdessen fokussiert sie auf teilautonome Lösungen, wie auch finews.ch berichtete.

Nicht so ihre ärgsten Konkurrenten: Für die Allianz Suisse sei das Vollversicherungs-Geschäft nach wie vor eine wichtige Sparte und werde auch von Unternehmen, allen voran den kleinen und mittleren, stark nachgefragt, wie ein Sprecher gegenüber finews.ch erklärte.

Auch die hiesige Marktführerin Swiss Life kippt die Vollversicherung nicht aus dem Sortiment. Dies teilte Swiss Life als Reaktion auf den weitreichenden Entscheid der Axa Schweiz am Dienstag in einem Mediencommuniqué mit.

Mehr Spielraum, mehr Risiko

Die Axa Schweiz garantiert zwar weiterhin für Tod und Invalidität. Das Anlagerisiko wird indes an die dafür eingerichtete Anlagestiftung übertragen und damit auch an die Versicherten. Dabei legt der Stiftungsrat die Anlagestrategie fest und geniesst dabei mehr Spielraum. Geht die Strategie auf und wird auf dem Kapital eine ansehnliche Rendite erzielt, profitieren auch die Versicherten.

Allerdings: Verfängt die Strategie nicht und verbucht die Vorsorgestiftung einen Verlust auf dem investierten Kapital ihrer Versicherten, so muss sie die Altersguthaben im Rahmen des BVG-Obligatoriums dennoch mit dem gesetzlichen Mindestzins verzinsen. Dadurch kann die Pensionskasse in Unterdeckung geraten.

Auf Dauer wird es immer enger

Die Axa Schweiz hat mit dem radikalen Entscheid, die Vollversicherungen künftig nicht mehr anzubieten, den Finger auf einen wunden Punkt bei der künftigen Finanzierung der Altersvorsorge gelegt.

Dabei geht es vor allem um den Umwandlungssatz. Weil das individuelle Alterskapital aufgrund der steigenden Lebenserwartung immer länger reichen muss, es aber gleichzeitig in einer Zeit niedriger Zinsen langsamer wächst als früher, senken die Pensionskassen vermehrt den Umwandlungssatz im Überobligatorium. Dies im Gegensatz zum Obligatorium, wo der Satz gesetzlich vorgeschrieben ist. So kommt es zu einer Umverteilung. Das heisst, die Arbeitnehmer müssen die rechnerisch zu hohen Renten der Pensionierten mitfinanzieren, deren Renten nicht mehr gekürzt werden können.

Diese Umverteilung widerspricht dem Konzept der 2. Säule, nach dem jeder für sein eigenes Alter spart.

Vor diesem Hintergrund monieren Kritiker, dass das Vorsorgesystem in einem zu engen Korsett stecke und sich so nicht länger finanzieren lässt – auch weil Anlagen immer weniger Rendite abwerfen würden. In diesem Kontext haben Bundesrat und Parlament im vergangenen Jahr die Initiative «Altersreform 2020» vors Stimmvolk gebracht. Bekanntlich wurde diese im September 2017 an der Urne verworfen.

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