Ihren Kampf gegen den Ex-Kunden Erwin Müller hat die J. Safra Sarasin verloren. Doch nun ermitteln Zürcher Staatsanwälte in die Gegenrichtung: Die Bank soll Opfer unlauterer Machenschaften geworden sein.

Der Kampf zog sich über Jahre hin, erst diesen Herbst gab J. Safra Sarasin klein bei und zahlte dem Deutschen Milliardär Erwin Müller 45 Millionen Euro als Entschädigung für die Verluste, die dieser mit seinen Investitionen in sogenannte Cum-Ex-Fonds erlitten hatte. Nun findet sich der siegreiche Anwalt des Milliardärs, Eckart Seith, im Visier der Zürcher Staatsanwaltschaft, wie die «Süddeutsche Zeitung» am Donnerstag berichtete. 

Seith wird des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes beschuldigt. Er soll dem damaligen Rechtschef der Bank Sarasin einen Teil des Prozesserlöses im Tausch gegen inkriminierende Dokumente versprochen haben. 

Dieser Deal soll im März 2013 bei einem klandestinen Treffen im Weinkeller eine Schaffhauser Restaurants zustande gekommen sein. Die Übergabe der Dokumente habe bei einem späteren Treffen stattgefunden. 

Auch ehemalige Angestellte angeklagt

Der Anwalt sei der Meinung, er habe keine Schweizer Gesetze verletzt, schreibt die «Süddeutsche Zeitung». Er bestreitet, jemals Geld für die Dokumente geboten zu haben. 

Der Rechtschef und ein weiterer ehemaliger Angestellter der Bank müssen sich zusammen mit Seith vor Gericht wegen dem Verrat von Geschäftsgeheimnissen verantworten. Beide sassen deswegen bereits in Untersuchungshaft. J. Safra Sarasin tritt auf der Seite der Strafverfolger als Privatkläger im Prozess auf.

Für Anwalt Seith fordert die Anklage dreieinhalb Jahre Haft. Er rechne damit, verurteilt zu werden, will sich nötigenfalls aber bis vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof dagegen zur wehr setzen. 

 

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