Die Milliardenverluste der Credit Suisse mit Archegos und Greensill waren erst der Anfang: Die Grossbank darf bis auf weiteres nur mit angezogener Handbremse wirtschaften. Die Einschränkungen werden massive finanzielle Folgen zeitigen.

Die Credit Suisse hat im Zuge ihrer Milliardenverluste mit dem Hedgefond Archegos und den Supply Chain Finance Funds mit Greensill eine Reihe von schmerzhaften Massnahmen angekündigt und teils bereits vollzogen. So die Kürzung der Dividende, das Aussetzen des Aktienrückkauf-Programms und eine Kapitalerhöhung. In der Investmentbank wird die CS das Prime Brokerage zurückfahren und die in die Höhe geschossenen risikogewichteteten Assets (RWA) um 35 Milliarden Dollar senken.

Dies hatte die CS bereits mit der Veröffentlichung ihres Quartalsverlustes sowie dem bisher aufgelaufenen Archegos-Verlusten von 5 Milliarden Franken bekannt gemacht, zusammen mit Informationen zu den eingeleiteten Untersuchungen seitens des Verwaltungsrates sowie externen Prüfern.

Was nach einer Art Schlussstrich klingen sollte, ist erst der Beginn einer Aufarbeitung, die massive Folgen nach sich ziehen wird. Denn: Die CS darf nun während geraumer Zeit nur mit deutlichen Einschränkungen Geschäfte machen. Dies geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten, vollständigen Quartalsbericht hervor. Dieser unterscheidet sich in einigen Punkten vom im April veröffentlichten Financial Report zum ersten Quartal 2021.

Finma hat Einschränkungen auferlegt

In der neuen Version heisst es, dass der frisch gewählte CS-Präsident Antonio Horta-Osorio zusammen mit dem Verwaltungsrat eine Überprüfung der Strategie der Bank vornimmt, sowie ihres Risikoappetits.

Es ist der folgende Satz, der es in sich hat: Die Höhe der RWA sowie das Leverage Exposure, also die Hebel durch Kredite und Derivate, in der Investmentbank und in der gesamten Gruppe werden durch den Verwaltungsrat in Absprache mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) eingeschränkt bleiben, solange die Untersuchung läuft.

CS-Händler sind Hände gebunden

Konkret heisst dies, dass die CS für eine unbestimmte Zeit nur bedingt Risiken nehmen darf. Den Händlern in der CS-Investmentbank werden damit effektiv Geschäfte bis auf weiteres Geschäfte verboten sein. Der Handlungsspielraum in allen anderen Bereichen der CS wird kleiner sein.

Die CS wollte dies zunächst nicht kommentieren – es handle sich nicht um eine materielle Änderung ihrer bisherigen Statements.

Doch ist diese Passage im Vergleich zum ersten Financial Report neu. Und sie bedeutet, dass die CS operativ während unbestimmter Zeit nur mit angezogener Handbremse unterwegs sein darf.

Warnung vor unabsehbaren Folgen

Die CS schreibt in deutlichen Worten: Die strategische Überprüfung könne auch Goodwill-Positionen in der Bilanz beeinträchtigen. Es gebe keine Sicherheit, dass nicht weitere Verluste, Schäden, Kosten und Ausgaben erfolgen werden, oder dass weitere regulatorische und andere Untersuchungen und Handlungen oder Bonitäts-Herabstufungen zu materiellen Einbussen führen. Dies schliesse Auswirkungen aufs operative Geschäft, die finanzielle Situation, Geschäftsergebnisse und -prognosen, die Liquidität und das Eigenkapital ein.

Was nach einer pflichtgemässen Auflistung von potenziellen Risiken klingt, ist effektiv eine Warnung im Zusammenhang mit den auferlegten Einschränkungen. Eine Bank, die nur sehr bedingt Risiken nehmen kann, wird weniger Geschäfte tätigen können – und damit weniger Gewinn machen.

Es ist nach der Veröffentlichung des Quartalsberichtes nochmals klarer geworden, in welch schwierige Situation sich die CS mit ihren hochriskanten Geschäften mit Archegos und Greensill manövriert hat. Die Folgen, sowohl auf der strategischen wie auch auf der operativen und finanziellen Ebene, sind noch nicht mal ansatzweise erkennbar.

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