Im riesigen Ermittlungsverfahren um Korruption und Geldwäscherei bei den brasilianischen Konzernen Petrobras und Odebrecht hat die Bundesanwaltschaft nun gegen einen Finanzintermediär Anklage erhoben. Gegen zwei weitere Finanzinstitute laufen Strafverfahren.

Gehilfenschaft zur Bestechung, einfache und schwere Geldwäscherei: So lauten die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft an einen in der Schweiz tätigen Finanzintermediär, gegen den die Behörde im Zusammenhang mit der internationalen Korruptionsaffäre um die brasilianischen Unternehmen Petrobras und Odebrecht nun Anklage erhoben hat.

Dabei handle es sich in diesem Verfahrenskomplex um die erste Anklage beim Bundesstrafgericht, teilte die Bundesanwaltschaft am Dienstag mit.

Beim angeklagten Finanzintermediär, für den bis zur Verurteilung weiterhin die Unschuldsvermutung gilt, handelt es sich um einen schweizerisch-brasilianischen Doppelbürger. Weitere Details gibt die Bundesanwaltschaft nicht bekannt.

Über 40 Finanzinstitute untersucht

Im Korruptionsskandal um die beiden Unternehmen sollen über 1 Milliarde Dollar von Bestechungsgeldern in die Schweiz und auf Schweizer Bankkonten geflossen sein. Die Bundesanwaltschaft startete im Rahmen der internationalen Untersuchung «Lava Jato» im Jahr 2014 ihre Ermittlungen und durchleuchtete über 1'000 Bankbeziehungen bei über 40 Schweizer Instituten.

In der Öffentlichkeit kursierten dabei Namen wie PKB, Notenstein La Roche (heute Vontobel), Julius Bär, Credit Suisse und in Genf die Union Bancaire Privée , Lombard Odier, Pictet und die Banque Heritage.

Dabei fror die Bundesanwaltschaft auch Gelder ein, von denen bislang rund 390 Millionen Franken an Brasilien zurückerstattet worden sind. Derzeit sind noch 230 Millionen Franken in der Schweiz blockiert.

Im Wesentlichen geständig

Gegen den nun Angeklagten hatten auch Brasilien und Portugal Strafverfahren eröffnet, doch hat die Schweiz das Verfahren nun übernommen. Dieses könnte relativ rasch erledigt werden, hat die Bundesanwaltschaft doch Anklage im abgekürzten Verfahren erhoben. Eine Voraussetzung für solche Verfahren ist, dass der Beschuldigte im Wesentlichen geständig ist und Zivilforderungen anerkennt.

Gemäss der Bundesanwaltschaft sind bei ihr im Verfahrenskomplex Petrobras-Odebrecht rund 60 Strafverfahren hängig. Davon würden sich zwei gegen Schweizer Finanzinstitute richten. 15 Strafverfahren übernahmen die brasilianischen Behörden.

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