In der Geldwäschereibekämpfung in der Schweiz ist noch viel Luft nach oben. So könnte man das Fazit des Berichts zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität der Eidgenössische Finanzkontrolle interpretieren.

Eine langsame Justiz, wenig abschreckende Strafen, eine ungenügende Kontrolle bei Handelsregistereinträgen oder Immobiliendeals. Die Liste der Schwachpunkte, die in der Schweiz einer effektiveren Geldwäschereibekämpfung im Wege stehen, ist laut dem jüngsten Bericht der Eidgenössische Finanzkontrolle (EDK) lang.

Die Schweizer Gesetzgebung hinkt demnach im Kampf gegen die Geldwäsche hinterher. «Bei der Bekämpfung der Geldwäscherei – aber auch bei der Korruptionsbekämpfung oder beim Informationsaustausch in Steuersachen – zeigen die Untersuchungen der EFK, dass sich die Schweizer Gesetzgebung zeitverzögert an die internationalen Entwicklungen anpasst (FATF, Global Forum, GRECO usw.). Sie nimmt diese Entwicklungen selten vorweg», heisst es dort etwa.

Keine Abschreckung

Die Prüfungen hätten «Schwachstellen und damit finanzielle und Reputationsrisiken für die Schweizer Behörden aufgedeckt». Die EFK weist insbesondere auf die Langsamkeit der Gerichte hin, die sich mit Fällen von Wirtschaftskriminalität befassen. Zudem wird eine «geringe abschreckende Wirkung der strafrechtlichen Sanktionen und der Gerichtskosten» bemängelt, da die Unternehmen einen Höchstbetrag von 5 Millionen Franken zu fürchten hätten.

Einfallstor Immobilien

So sei der Immobiliensektor in der Schweiz aufgrund seiner Beschaffenheit weiterhin beliebt für das Einschleusen von Geldern illegaler Herkunft in den legalen Finanzkreislauf. Das dem Bundesamt für Justiz (BJ) angegliederte Eidgenössische Amt für Grundbuch- und Bodenrecht (EGBA) sehe jedoch keinen rechtlichen Handelsspielraum, um diese Gefahr zu minimieren.

Die EDK fordert die Anomalien feststellenden Behörden auf, ihre Benachrichtigungen an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zu verbessern. Diese Stelle ist für die Entgegennahme und Analyse von Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Geldern kriminellen Ursprungs zuständig und kann diese bei Bedarf an die Strafverfolgungsbehörden weiterleiten.

Kontrolllücken werden auch im Rohstoffhandel ausgemacht. So beschränke sich die Kontrolle derzeit auf die Überprüfung des Handels mit bereits raffinierten Goldbarren. Der Einkauf von Materialien für die Schmelze sei jedoch teilweise von der Überwachung der Herkunft der Rohstoffe ausgenommen.

Ende der Ära Huissoud

Der Bericht erschien nur zwei Tage vor dem letzten Arbeitstag von EDK-Direktor Michel Huissoud. Der oberste Finanzprüfer der Schweiz, der das Amt seit 2013 inne hatte, offenbarte in einem Interview mit der Freiburger Zeitung «La Liberté» jüngst, dass Bundesrat Ueli Maurer ihm mit einem Amtsenthebungsverfahren gedroht habe.

In seiner Amtszeit hat er sich in vielen Fällen mit anderen Departements, Politikern oder Unternehmen angelegt. Am 1. September übernimmt sein Nachfolger Pascal Stirnimann als Direktor des EDK.

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