GZO-Gläubigerversammlung wird zum Votum über die Sachwalter
In einem Monat ist es soweit: Dann wird die erste Gläubigerversammlung im Fall GZO Spital Wetzikon stattfinden. Im Zentrum dürfte die Frage stehen, wie viel Vertrauen die amtierenden Sachwalter unter den Gläubigern geniessen. Insbesondere die Obligationäre könnten versucht sein, ein Zeichen zu setzen.
Am 8. September findet in Uster eine Gläubigerversammlung im Nachlassverfahren der GZO Spital Wetzikon statt. Das ist einer Medienmitteilung der beiden Sachwalter Brigitte Umbach-Spahn und Stephan Kesselbach vom Donnerstag zu entnehmen, die Bezug auf die zeitgleich im Schweizerischen Handelsamtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Zürich publizierte Einladung nimmt.
Die Sachwalter weisen daraufhin, dass eine solche Gläubigerversammlung gesetzlich vorgeschrieben ist, wenn die Nachlassstundung über zwölf Monate hinaus verlängert wurde. Im Juni hatte das Bezirksgericht Hinwil die (bereits definitive) Nachlassstundung auf Antrag der Sachwalter um ein Jahr verlängert (finews.ch berichtete). Der Termin der Gläubigerversammlung stand bereits damals fest.
Spezielles Anmeldeverfahren für Obligationäre
Am 8. September werden die Sachwalter die Gläubiger (darunter auch die Obligationäre der notleidenden Anleihe über 170 Millionen Franken) über den Stand des Verfahrens und die Gründe für die Verlängerung der Nachlassstundung informieren.
Weil der Schuldenruf für die Anleihengläubiger auf Anordnung des Bezirksgerichts Hinwil im März widerrufen werden musste und, nachdem das Bezirksgericht dafür Ende Mai doch noch grünes Licht gegeben hat, nun vor dem Obergericht hängig ist, gilt für diese Gläubigerkategorie ein besonderes Anmeldungsprozedere, das nachfolgend im Wortlaut der Einladung wiedergegeben wird:
«Anleihegläubiger, welche ihre Forderungen bereits angemeldet und die Titel in das Depot der Sachwalter eingeliefert haben, erhalten per Post einen Zutrittsausweis zur Gläubigerversammlung. Anleihegläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet oder ihre Titel nicht eingeliefert haben, sind ebenfalls berechtigt, an der Gläubigerversammlung teilzunehmen. Sie müssen ihre Gläubigerstellung durch eine Bestätigung ihrer Depotbank, dass die Titel in ihrem Depot gehalten werden und bis und mit 8. September 2025 gesperrt sind, nachweisen. Das Formular für diese Sperrbestätigung (Blockierungszertifikat) steht auf der Website der Sachwalter unter www.sachwalter-gzo.ch zur Verfügung. Aus organisatorischen Gründen werden die Anleihegläubiger ohne Zutrittsausweis um Anmeldung zur Gläubigerversammlung (inkl. Übermittlung Blockierungszertifikats) bis spätestens 29. August 2025 per Post an Wenger Plattner, Service Center – GZO, Postfach 677, 8702 Zollikon, oder per E-Mail an
Bestellung eines Gläubigerausschusses und Wahl eines Sachwalters
Die Sachwalter weisen darauf hin, dass eine solche Anmeldung zur Gläubigerversammlung bzw. die Einreichung des Blockierungszertifikats nicht als Forderungsanmeldung im Sinne des Schuldenrufs gilt, sondern nur zur Teilnahme an der Versammlung legitimiert. Der Schuldenruf für die Anleihengläubiger mit weiteren Angaben zum Vorgehen erfolge zu einem späteren Zeitpunkt.
An der Versammlung können die Gläubiger zudem einen Gläubigerausschuss einsetzen sowie einen neuen Sachwalter bestimmen. Das ist insofern pikant, weil Clearway Capital (welche die Gläubigergruppe GZO Creditor Group anführt) den Antrag gestellt hat, die beiden bisherigen Sachwalter durch Michael Endres abzulösen. Hintergrund sind Zweifel an der Unabhängigkeit der bisherigen Sachwalter und fehlendes Vertrauen mit Blick auf eine wirksame Wahrnehmung der Interessen der Gläubiger, wie Clearway Ende Juli ausgeführt hat.
«Stehen für das Amt weiterhin zur Verfügung»
Die beiden angeschossenen Sachwalter lassen nun wissen, dass sie vom Antrag Kenntnis genommen haben. «Die Gläubiger werden an der Versammlung die Gelegenheit erhalten, den Antrag zu beraten und darüber abzustimmen», heisst es in ihrer Mitteilung. Darin wird auch daran erinnert, dass das Bezirksgericht die Sachwalter bestellt und bestätigt hat. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Obergericht des Kantons Zürich eine Beschwerde der Clearway dagegen im Frühling 2025 abgewiesen hatte. So bestärkt halten die Sachwalter fest, dass sie «für das Amt weiterhin zur Verfügung stehen».
Der ganz grosse Showdown findet allerdings erst im Frühling 2026 statt. Dann steht nämlich an einer weiteren Gläubigerversammlung der Nachlassvertrag im Zentrum. Ohne eine Zustimmung der Gläubiger zum Nachlassvertrag würde eine Liquidation des GZO drohen.
GZO warnt vor Verzögerungen und Verunsicherungen
Auch das GZO selber hat am Donnerstag in einem Communiqué Stellung genommen und stärkt den amtierenden Sachwaltern den Rücken. Es weist darauf hin, dass «aufgrund der Komplexität der vorliegenden Sanierung des GZO als eines der ersten Spitäler in der Schweiz, welches das Sanierungsinstrument eines Nachlassverfahrens anwendet, ein einschlägiger Fachausweis und ausgewiesene Expertise der eingesetzten Sachwalter unerlässlich sind».
Es warnt zudem davor, dass sich bei einem Wechsel der Sachwalter das Verfahren verzögern könnte und sich «eingespielte Aufsichtsprozesse» neu etablieren müssten. «Beides würde das Verfahren verlangsamen und Kosten zulasten der Gläubiger verursachen. Ausserdem würde die Bestimmung eines neuen Sachwalters voraussichtlich auch Verunsicherungen im Betrieb und bei den Gläubigern auslösen.»
Wie homogen sind die Gläubiger?
Ob sich die Gläubiger von dieser Drohkulisse beeindrucken lassen, ist unklar. Viele Obligationäre könnten versucht sein, mit einem Votum für einen Sachwalterwechsel zumindest ein Zeichen für eine kraftvollere Vertretung ihrer Interessen zu setzen. Der Ausgang der Versammlung dürfte auch vom Stimmverhalten der anderen Gläubigergruppen (Lieferanten usw.) abhängen, deren Prioritäten etwas anders gelagert sein könnten, als die der Obligationäre.
Man darf davon ausgehen, dass alle Seiten in vertraulichen Gesprächen mit gewichtigen Gläubigern versuchen werden, sich bis zum 8. September eine möglichst günstige Ausgangsposition zu verschaffen.
Ein weiterer entscheidender Termin wird der 30. November sein. Dann stimmen neun der zwölf Aktionärsgemeinden an der Urne darüber ab, ob sie zusätzliche Mittel einschiessen wollen. Diese Kapitalspritze bildet zusammen mit dem vorgesehenen Forderungsverzicht für die Gläubiger (von 65 bis 70 Prozent) und Sparbemühungen im laufenden Betrieb die Basis für das vorliegende Sanierungskonzept.