Hypo-Referenzzinssatz fällt auf 1,25 Prozent

Viele Mieterinnen und Mieter dürften eine weitere Mietsenkung beantragen können. Der hypothekarische Referenzzinssatz ist erneut auf den Tiefstwert von 1,25 Prozent gefallen.

Die Volkswirte hatten es bereits erwartet. Die Null-Leitzzinsen der SNB und das tiefe Niveau der Saron-Hypotheken haben auch den hypothekarische Referenzzinssatz gedrückt.

Der Referenzzinssatz ist auf 1,25 Prozent von zuvor 1,50 Prozent gesunken. Er wird auf Grundlage des volumengewichteten Durchschnittszinssatzes der inländischen Hypothekarforderungen ermittelt. Dieser ist per Stichtag 30. Juni auf 1,37 Prozent von 1,44 Prozent per Ende März gesunken, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag mitteilt.

Der Referenzzinssatz wird nach buchhalterischer Rundung in Viertelprozentpunkten berechnet. Er beruht auf dem Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen der Schweizer Banken.

1,25 Prozent markiert Untergrenze

Die erneute Senkung bedeutet gute Nachrichten für jene Bestandsmieterinnen und -mieter, die bei den beiden Erhöhungsschritten im Juni und Dezember 2023 eine Mietzinsanpassung nach oben mitgemacht haben, oder deren neu geschlossenen Verträge einen höheren Satz ausweisen. Sie können so eine Senkung auf den nächsten 

Zuletzt war der Referenzzinssatz im März 2025 auf 1,50 Prozent gesenkt worden. 1,25 Prozent ist der tiefste Wert seit Einführung des Mechanismus im Jahr 2008. Bereits von März 2020 bis Juni 2023, war er auf diesem Niveau. Bei Einführung lag er bei 3,5 Prozent.

Laut BWO ergibt sich für Mieterinnen und Mieter ein Senkungsanspruch im Umfang von 2,91 Prozent, falls der bisherige Mietzins auf einem Referenzzinssatz von 1,50 Prozent beruht. Das reduziert sich jedoch um die allgemeine Teuerung, die zu 40 Prozent eingerechnet werden kann.

«Da die Preissteigerungen in der Schweiz aber seit geraumer Zeit äusserst bescheiden ausfallen, dürfen die Mietenden damit rechnen, dass vom grundsätzlichen Senkungsanspruch von rund 2,9 Prozent ein grosser Teil durchgesetzt werden kann, sofern der Mietzins auf einem Referenzzinssatz von 1,5 Prozent oder höher basiert», schreibt Santosh Brivio, Senior Economist der Migros Bank. «Wie immer gilt aber auch dann, dass das Mitzinssenkungsbegehren aktiv eingefordert werden muss.»

Nach Berechnungen der ZKB konnten bei der letzten Senkung rund 40 Prozent der Schweizer Miethaushalte eine Senkung geltend machen. Bei dieser Runde dürften es rund 46 Prozent sein, hatte die Bank Anfang August auf Basis von Daten des Bundesamts für Statistik (BFS) berechnet.

Weitere Senkung unwahrscheinlich

Unter das Niveau von 1,25 Prozent dürfte der Referenzzins nicht fallen. Dazu müsste der Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinken. Aufgrund der Mindestverzinsung der Banken ist das sehr unwahrscheinlich, selbst wenn die SNB wieder Negativzinsen beschliessen sollte. Für eine Erhöhung müsste wieder die Schwelle von 1,37 Prozent überschritten werden, was auch erst dann passieren dürfte, wenn die SNB die Leitzinsen wieder anhebt.

Der nächste Stichtag ist der 1. Dezember 2025.