Die Schweizer Banken müssen sich von dubiosen Kunden fernhalten. Doch gerade das könnte wegen einer ab Mai gültigen EU-Richtlinie schwieriger werden, wie Recherchen von finews.ch zeigen.

«In zwei von drei Fällen landeten wir am Paradeplatz»: Das sagte Lukas Straumann, der Geschäftsleiter des Schweizer NGO Bruno Manser Fonds, über die eigenen Recherchen über Geldwäscherei zu finews.ch. Das war vor drei Jahren, und seither hat sich die Lage nicht spürbar verbessert. Im Gegenteil: 2016 stellte die Eidgenössische Finanzmarkaufsicht (Finma) einen markanten Anstieg der Fälle fest. 2018 ermitteln Schweizer Behörden von Venezuela bis Malaysia und von Brasilien bis Russland.

Umso mehr sind die Schweizer Banken gehalten, sich in Sachen Geldwäschereibekämpfung wie Musterknaben zu verhalten. Doch das könnte ab dem Mai nochmals deutlich schwieriger werden. Dies wegen der neuen EU-Datenschutzverordnung, kurz DSGVO, die ab dem 25. Mai auf Unionsgebiet verbindlich wird.

Busse bis zu 4 Prozent des Konzernumsatzes

Als Verbraucherschutz-Richtlinie ausgelegt, stellt die neue Verordnung die Rechte der Privatperson in den Fordergrund. Darin gleicht sie der seit Anfang 2018 gültigen EU-Finanzrichtlinie Mifid II – und ebenfalls darin, dass sie sich als rechte Knacknuss für die hiesigen Banken erweisen könnte.

Das erwartet jedenfalls Martin Eckert, Partner bei der Zuger Anwaltskanzlei MME. «Die DSGV stellt die Schweizer Banken vor diverse Herausforderungen», erklärt er gegenüber finews.ch. Denn obschon die Verordnung in der Schweiz nicht gilt, müssen die Institute identifizieren, ob ihre Klientel unter die neue Richtlinie fällt. «Generell ist jeder in der EU domizilierte Kunde von der Verordnung betroffen, auch wenn er fürs Bankgeschäft in die Schweiz einreist», gibt Eckert zu bedenken.

Die EU fackelt bei Übertretungen nicht lange: Mit der neuen Verordnung werden harte Strafen eingeführt. Unternehmen müssen mit Bussgeldern bis zu 4 Prozent ihres globalen Jahresumsatzes rechnen.

Das Paradox der Herrenlosen Vermögen

Paradoxerweise hindert das neue EU-Gesetz die Banken aber daran, möglichst viel über die Kundschaft herauszufinden – was ja gerade aus Compliance-Sicht für die Institute wünschenswert wäre. «Die DSGV fordert eine Zurückhaltung bei der Bearbeitung von Kundendaten, was gewissen Pflichten der Banken zuwiderläuft», so der MME-Partner. Unter Mifid II und dem (noch nicht eingeführten) Schweizer Pendant Fidleg müssen die Institute Kunde und seine Bedürfnisse genau abklären.

Auch bei den Geldwäschereivorschriften geht es darum, möglichst viele Informationen über den Kunden zu sammeln.

Ein historisch heikles Thema für den Schweizer Bankenplatz könnte ebenfalls wieder an Aktualität gewinnen. Das in der neuen EU-Verordnung verankerte «Recht auf Vergessen» passt kaum zu den Forderungen an die Schweizer Banken bezüglich der Aufklärung «herrenloser» Vermögen.

Schweiz unter Zugzwang

Das sorgt für Verunsicherung, zu der sich noch die Furcht vor einem besonders strengen «Swiss Finish» gesellt. Der Bund nimmt derzeit die Revision des Datenschutzgesetzes zum Anlass, um diesen dem EU-Niveau anzupassen. Es zeichnet sich ab, dass die Schweiz in der Gesetzgebung pragmatisch sein will. So sollen die Bussen bei Zuwiderhandlungen auf 250'000 Franken beschränkt bleiben. «Vor 2019 ist jedoch nicht mit einem revidierten Gesetz zu rechnen», glaubt Eckert.

Für die Banken bedeutet dies eine weitere Quelle von Unsicherheiten – obschon sie rein technisch für die Anforderungen der neuen EU-Richtlinie gut gewappnet wären, wie der MME-Anwalt feststellt. Wie so oft liegt die Krux in der effektiven Umsetzung. «Insgesamt sind noch viele für die Banken wichtigen Details rund um die DSGV ungeklärt», sagt Eckert.

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