Keine Freiheit für Rudolf Elmer. Eine Beschwerde gegen den Haftentscheid des Bezirksgerichts Zürich hat das Obergericht klar abgewiesen.

Das Obergericht des Kantons Zürich stellt sich hinter seine Kollegen des Bezirksgerichts Zürich und bestätigt den Haftentscheid gegen den ehemaligen Julius-Bär-Banker Rudolf Elmer.

Dieser wurde am 22. Januar in Untersuchungshaft genommen, weil er mit der Übergabe von vertraulichen Bankdaten an Wikileaks-Gründer Julian Assange möglicherweise das Bankgeheimnis verletzt hat.

Daher hat die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Verletzung des Bankgeheimnisses eingeleitet. Nun prüfen Elmer und seine Anwältin weitere Schritte.

Nur drei Tage vor seiner Verhaftung war Rudolf Elmer in Zürich wegen Drohung, versuchter Nötigung und Bankgeheimnisverletzung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden.

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