Top-Banker der Credit Suisse sollen Verantwortung für den Niedergang der CS tragen. Betroffen sind rund 1'000 Mitarbeitende, denen beim Bonus insgesamt 50 bis 60 Millionen Franken entzogen wird.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. April 2023 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, alle ausstehenden variablen Vergütungen der drei obersten Führungsebenen der Credit Suisse (CS) zu streichen, beziehungsweise um 50 oder 25 Prozent zu kürzen, wie einer Mitteilung vom Mittwochabend zu entnehmen ist.

Die CS muss zudem prüfen, ob bereits ausbezahlte variable Vergütungen zurückgefordert werden können, und dem EFD und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) darüber Bericht erstatten.

Rund 1'000 Kaderleute im Visier

Im Detail werden bei der CS alle bis Ende 2022 ausstehenden variablen Vergütungen der höchsten Führungsstufe (Geschäftsleitung) gestrichen, beziehungsweise um 50 Prozent (erste Führungsstufe unterhalb der Geschäftsleitung) oder 25 Prozent (zweite Führungsstufe unterhalb der Geschäftsleitung) gekürzt, wie weiter zu erfahren war. Damit soll der Verantwortung der obersten Kader für die Situation der CS differenziert Rechnung getragen werden, wie es weiter hiess.

Betroffen sind rund 1'000 Mitarbeitende, denen mit diesen Massnahmen ein Gesamtbetrag von insgesamt rund 50 bis 60 Millionen Franken entzogen wird. Der heutige Gesamtbetrag der aufgeschobenen variablen Vergütungen für alle gut 49'000 Mitarbeitenden beträgt 635 Millionen Franken (bei einem Aktienkurs von 0.76 Franken); zum Zeitpunkt, als den Mitarbeitenden die variablen Vergütungen zugesprochen wurden, hatten diese noch einen Wert von 2,76 Milliarden Franken.

CS muss auch Rückforderungen prüfen

Mit anderen Worten haben alle Mitarbeitenden aufgrund des negativen Kursverlaufs der CS-Aktien bereits eine Einbusse von insgesamt über zwei Milliarden Franken in Kauf nehmen müssen. Für 2023 werden für die drei obersten Führungsstufen zudem alle variablen Vergütungen gestrichen beziehungsweisegekürzt, die bis zum Vollzug der Übernahme durch die UBS anfallen.

Die Credit Suisse wird ausserdem verpflichtet, die Möglichkeiten einer Rückforderung bereits ausbezahlter variabler Vergütungen zu prüfen und dem EFD und der Finma darüber Bericht zu erstatten.

Auch die UBS kommt in die Pflicht

Die UBS ihrerseits wird verpflichtet, in ihrem Vergütungssystem für jene Personen, welche für die Verwertung der von der Bundesgarantie betroffenen CS-Aktiven zuständig sind, ein Kriterium vorzusehen, dass die staatliche Verlustgarantie nicht in Anspruch genommen wird. Damit soll ein Anreiz gesetzt werden, die erwähnten Aktiven möglichst gewinnbringend zu verwerten. Zudem muss die UBS in ihrem Vergütungssystem weiterhin Faktoren wie Risikobewusstsein und Einhalten von Verhaltensregeln angemessen berücksichtigen, wie weiter zu erfahren war.

Das EFD wird den Betroffenen das rechtliche Gehör gewähren, bevor es entsprechende Verfügungen zu Handen der Credit Suisse und der UBS erlässt. Die Umsetzung der Massnahmen durch die Banken wird von der Finma überprüft.

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