Mit dem Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) geht in der Schweiz eine neue Fondskategorie an den Start. Doch die Branche beklagt, dass in der Folge auch zahlreiche Verschärfungen eingeführt werden.

Die per 1. März geltenden Änderungen der Kollektivanlagenverordnung (KKV) und des Kollektivanlagengesetzes (KAG) machen den Weg frei für eine neue Fondskategorie. Profi-Anlegern stehen nun auch Limited Qualified Investor Funds (L-QIF) als Anlageklasse zur Verfügung. Diese Kategorie richtet sich nach Vehikeln wie den Reserved Alternative Investment Fonds (RAIF), die in Europa, zumal in wichtigen Hub Luxemburg, bereits verbreitet sind.

Für den Asset-Management-Standort Schweiz sei das eine Innovation, hiess es in einer Mitteilung der Asset Management Association Switzerland (AMAS) vom Mittwoch. Man habe sich bei der Regulierung jedoch eine liberalere Ausgestaltung gewünscht.

Nicht förderlich für den Wettbewerb

«Die AMAS geht davon aus, dass der L-QIF den Schweizer Fondsstandort stärkt», liess sich Verbands-CEO Adrian Schatzmann zitieren. «Allerdings wird mit der Vorlage die ursprüngliche Zielsetzung einer liberalen Ausgestaltung und damit die Schaffung einer wettbewerbsfähigen Alternative zum luxemburgischen RAIF nicht vollständig erreicht.»

Mit der Vorlage würden auch zahlreiche Verschärfungen eingeführt, die der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Standortes nicht förderlich seien, hiess es weiter. «Zentrale Anliegen der Branche wurden nicht berücksichtigt», so Schatzmann. In der aktuellen KKV-Revision wurden zudem weitreichende Änderungen vorgenommen, die den Anwendungsbereich der Revision erweitert hätten.

Nur indirekte Aufsicht

Die neue Fondskategorie untersteht keiner Genehmigungspflicht oder Beaufsichtigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma). L-QIF dürfen aber nur durch bestimmte, von der Finma beaufsichtigte Institute verwaltet werden.

Das biete Vorteile bei der Geschwindigkeit, mit der ein solches Produkt aufgelegt werden kann. Die indirekte Aufsicht gewährleiste sowohl Qualität und Sicherheit und auch dem Kundenschutzbedürfnis qualifizierter Anlegerinnen und Anleger werde angemessen Rechnung getragen, so die Hoffnung der Branche.

Die AMAS will ihre Mitglieder bei der Implementierung der neuen Bestimmungen begleiten und die Einführung des L-QIF in der Branche fördern und unterstützen, heisst es weiter.

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