Die Kapitalerhöhung über sechs Milliarden Franken Ende 2015 könnte für die Credit Suisse ein juristisches Nachspiel haben.

Am Donnerstag hält die Credit Suisse (CS) ihre ausserordentliche Generalversammlung ab. Dabei geht es um die Genehmigung der Kapitalerhöhung von 4 Milliarden Franken durch die Aktionäre.

Es ist dies bereits die zweite Kapitalspritze nachdem die Schweizer Grossbank Ende 2015 die Aktionäre um zusätzliche 6 Milliarden Franken bat. Die damalige Kapitalerhöhung könnte nun ein juristisches Nachspiel haben.

Denn einige Investoren beschweren sich darüber, dass sie vor dem Kauf der frischen Aktien nicht über alle notwendigen Informationen verfügten und denken offenbar über eine Klage gegen die Bank nach, wie der «Tagesanzeiger» am Mittwoch berichtete.

Milliarden-Abschreiber in der Handelsabteilung

Die CS weist die Vorwürfe zurück. «Jegliche Haftungsansprüche sind unbegründet», so ein Sprecher gegenüber der Tageszeitung. Der Emissionsprospekt vom November 2015 erfülle in allen Aspekten die hohen Anforderungen an ein solches Dokument, hiess es weiter.

Stein des Anstosses ist der Milliarden-Abschreiber in der Handelsabteilung der CS im März 2016, über den auch finews.ch berichtete.

Damals wurde publik, dass die Schweizer Grossbank auf illiquiden Credit-Positionen insgesamt 633 Millionen Dollar abschreiben musste. Und nur einen Monat später erhöhte sich der Abschreiber um weitere 346 Millionen Dollar. Insgesamt also schrieb die CS fast eine Milliarde Dollar auf Anlagen ab, die der damalige Global-Markets-Chef Tim O’Hara kurz zuvor noch als «hochprofitabel» bezeichnet hatte.

Mit amerikanischen Investoren in Kontakt

Die Anwaltskanzlei Schwärzler aus Schaan und Zürich kritisiert, dass über die späteren Abschreiber und möglichen Verluste in der Handelsabteilung der Grossbank im Prospekt zur Kapitalerhöhung kein Wort zu lesen war. 

«Wir sind in Kontakt mit mehreren geschädigten Investoren, vor allem auch aus den USA, und überlegen die Einbringung einer Musterklage», sagt Alexander Amann von der Anwaltskanzlei Schwärzler gegenüber dem «Tagesanzeiger»

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