Der Referenzzinssatz Libor wird demnächst Geschichte sein und ersetzt. Nun müssen die Schweizer Banken ihrem Regulator beweisen, dass sie für den kritischen Moment des Wechsels gewappnet sind.

Bis Ende April müssen die Schweizer Banken Farbe bekennen: Die Schweizerische Finanzmarktaufsicht (Finma) will bis dann wissen, wie sie die Ablösung des Libor als Leitzinssatz im Jahr 2021 bewerkstelligen wollen.

In einem Brief an die Schweizer Banken von Mitte Januar, welcher finews.ch vorliegt, detaillierte der Regulator mögliche Probleme mit der Umstellung. Unter anderem sollen die Banken Auskunft darüber geben, wie gross das Volumen an Libor-gebundenen Produkten derzeit ist.

Banken müssen schnell handeln

Die grössten Gefahren lauern dem Schreiben zufolge im juristischen Bereich, im Zusammenhang mit der Bewertung von Finanzinstrumenten und bei der operativen Umstellung. Die Banken müssten schnell Massnahmen treffen, um mit diesen Risiken umgehen zu können, schrieb die Finma.

Mit ihrem Schreiben tritt der Schweizer Regulator unter CEO Mark Branson in die Fussstapfen der britischen Bankenaufsicht FCA. Dort erhielten die CEO der Banken schon im September Post. Auch die Schweizerische Nationalbank hat bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt, wie finews.ch bereits berichtete. 

Teure Umstellung

Der Libor fiel weltweit in Ungnade, nachdem bekannt geworden war, dass Händler bei verschiedenen Banken diesen zu ihren Gunsten manipuliert hatten. Unter anderem zahlte die UBS eine Milliardenstrafe dafür.

Von der Abschaffung des Libor als Referenzzinssatz sind eine grosse Anzahl von Finanzinstrumenten betroffen. In der Schweiz ersetzt ihn voraussichtlich der Saron (Swiss Average Overnight), ein täglich publizierter Durchschnittszins. Dieser beruht allerdings im Unterschied zum Libor nicht auf Eingaben von Bankern, sondern wird aufgrund tatsächlich bezahlter Zinsen errechnet. Einer Schätzung zufolge dürfte die Umstellung die Grossbanken jeweils etwa 400 Millionen Franken kosten.

Fragebogen der Finma

Konkret müssen Verträge angepasst werden, damit der Umgang mit Hypotheken oder Finanzprodukte mit einer Laufzeit über 2021 hinaus klar geregelt bleibt. Versäumen es die Schweizer Finanzinstitute, dies rechtzeitig zu regeln, drohen Rechtsstreitigkeiten, etwa um die korrekte Höhe flexibler Hypothekarzinssätze.

Ebenfalls ein teures Unterfangen wird die Umstellung der IT-Infrastruktur. Hier verlangt die Finma explizit von den Banken, dass sie entsprechende Mittel parat halten. Gerade im Zusammenhang mit externen Zulieferern sieht der Regulator mögliche Schwierigkeiten.

Bevor die Finma weitere Massnahmen ergreift, setzt sie den Beaufsichtigten nun eine Frist bis zum 30. April, einen fertig ausgefüllten Fragebogen zurückzuschicken. Anhand der Antworten werden dann gegebenenfalls weitere Schritte eingeleitet.

 

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