Per 1. Januar tritt die Teilrevision des Schweizer Bankengesetztes in Kraft. Damit ändern sich die Regeln beim Einlagenschutz – mit Folgen auch für den Sicherungsfonds der Schweizer Geldhäuser.

Neu werden mit der Teilrevision etwa Gemeinschaftskonten gesondert abgesichert. Wenn mehrere Personen gemeinsam Inhaber eines Kontos sind, wird diese Gemeinschaft bezüglich der Sicherung, wie ein eigener, separater Kunde behandelt.

Das betrifft beispielsweise Ehegatten, Einfache Gesellschaften, Erben- oder Stockwerkeigentümergemeinschaften, wie der Verein zur Einlagensicherung Esisuisse am Mittwoch schreibt.

Schlechter oder besser gesichert

Bisher wurden Gemeinschaftskonten etwa bei Ehegatten aufgeteilt und unterlagen damit je Person dem Einlagenschutz. Mit der Neuregelung kann sich also der gesicherte Betrag für die gesamte Gemeinschaft auf 100'000 Franken begrenzen. Sollten die Personen der Gemeinschaft jedoch weitere eigene Konten bei einer Bank haben, kann sich der gesichterte Betrag auch erhöhen. Die Neuregelung betreffe Millionen von Kunden mit gemeinsamen Konten.

Auch bei der Finanzierung der Einlagensicherung gibt es Änderungen. So müssen Banken die Hälfte der Beitragsverpflichtung in Form von Wertschriften oder Geld bei einer Drittverwahrungsstelle im Voraus hinterlegen. Die restlichen 50 Prozent unterliegen weiterhin den Liquiditätsanforderungen an die Banken.

Die Beitragsverpflichtungen aller Banken steigen auf 8 Milliarden Franken von derzeit 6 Milliarden Franken. Das entspreche dem im Gesetz festgelegten Wert von 1,6 Prozent aller gesicherten Guthaben in der Schweiz, wie es weiter heisst.

Neue Insolvenzbestimmungen

Ebenfalls ab Anfang 2023 sind mit der Änderung des Bankengesetzes die neuen Insolvenzbestimmungen für Banken im Gesetz verankert und es gelten die entsprechenden neuen Ausführungsbestimmungen in der Bankenverordnung, wie die Landesregierung am Mittwoch mitteilte.

Darin ist geregelt, was Banken vorbereiten müssen, um im Fall einer Insolvenz die gesicherten Einlagen rasch auszahlen zu können. Bei den Grossbanken wird zudem der Rabatt auf bestimmte Eigenmittel-Anforderungen durch ein Anreizsystem ersetzt.

Der Verein Esisuisse wurde 2005 gegründet. Er ist Träger der gesetzlichen Einlagensicherung und sichert Kundengelder bei Banken und Wertpapierhäusern in der Schweiz.

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