Gegen die Schweizer Grossbank UBS ist bei der Staatsanwaltschaft Zug eine Strafanzeige eingegangen. Was dahinter steckt.

Eingereicht hat die Strafanzeige die IDC-Stiftung mit Sitz in Zug. Sie wirft der UBS qualifizierte Geldwäscherei vor sowie mangelnde Sorgfaltspflicht und Verletzung der Meldepflicht bei Verdacht von Geldwäschereihandlungen. Dies berichtet die Schweizer «Handelszeitung» am Donnerstag (Artikel bezahlpflichtig).

Die Stiftung vertritt über 300 mutmasslich geschädigte Aktionäre der konkursiten Zuger Pharmafirma Amvac. Die Schadensumme beläuft sich auf rund 70 Millionen Franken, wie es weiter heisst.

UBS als Hausbank

Aus dem Untersuchungsbericht der Zuger Staatsanwaltschaft, welcher dem Blatt vorliegt, geht hervor, dass die UBS während mehrere Jahre die Geschäftsbank der Amvac war und zugleich auch die Privatkonten der Amvac-Chefin und der Amvac-Präsidentin betreute. Gegen beide Personen läuft in Zug ein Strafverfahren wegen betrügerischen Aktienhandels.

Die Amvac-Führung hatte während mehrerer Jahre mittlerweile wertlose Amvac-Aktien an Kleinanleger verkauft. Die Millionenerlöse – rund 59 Millionen Franken – flossen aber nicht ins Unternehmen, sondern in die UBS-Konten der Eigner und in Form von Provisionen an Aktienvermittler.

Eins und eins zusammenzählen

Die IDC-Stiftung argumentiert, dass die UBS das «mutmassliche deliktischen Geldkreislaufsystem» hätte erkennen und melden müssen. «Hätte die Bank eins und eins zusammengezählt, hätten viele Kleinanleger vor grossem Schaden bewahrt werden können», sagt IDC-Stiftungs-Sprecher Raymond Jean Lacoste zur «Handelszeitung». Die Grossbank wollte sich zum Fall nicht äussern.

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