Die amerikanische Justiz verlangte weitere Details über Schweizer Banker. Doch jetzt haben die USA das erste Mal seit langem eine Absage aus Bundesbern erhalten.

Die US-Behörden haben es auf rund ein Dutzend Schweizer Mitarbeiter einer bestimmten Schweizer Bank abgesehen und umfassende Informationen verlangt, wie zum Beispiel deren gesamte E-Mail-Korrespondenz. Mit den Daten hätte eine Anklage gegen die Betroffenen in den USA angestrengt werden sollen.

Doch daraus wird nun nichts – zumindest vorläufig. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat den Begehren aus den USA einen Riegel geschoben, wie die «Neue Zürcher Zeitung (NZZ)» (Artikel bezahlpflichtig) am Mittwoch berichtete. Die Steuerverwaltung zeigte sich damit standhafter als die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma), die auf der Höhe des Steuerstreits eine umfassende «Leaver»-Liste mit den Namen ehemaliger UBS-Kunden bei Schweizer Banken an die Amerikaner übermittelte.

BSI-Urteil sticht

Die ESTV stützt ihre Absage auf den Entscheid des Bundesgerichts im vergangenen Dezember. Dieses hatte im Fall der Tessiner Bank BSI die Übermittlung von Daten von Mitarbeitern und Anwälten im Rahmen der Amtshilfe als nicht zulässig erklärt.

Die im abgelehnten Gesuch genannten Personen und Gesellschaften standen laut Bericht in Verbindung zu einer einzigen Schweizer Bank. Der Name des Instituts wurde nicht genannt. Es handelt sich um eine Bank der Gruppe 2 des im Dezember 2016 beendeten Programms zur Bereinigung des Steuerstreits mit den USA – daran haben über 100 Institute teilgenommen. 

Über ein Amtshilfegesuch könnten die Amerikaner dennoch an weitere Mitarbeiterdaten gelangen. Allerdings nur, wenn diese zur Klärung der fiskalischen Situation eines US-Steuerpflichtigen beitragen. Doch laut ESTV sei dies in beiden Gesuchen nicht der Fall, hiess es weiter.

Raoul Weil als Präjudiz

Ganz aus dem Schneider sind die betroffenen Banker indes noch nicht. Laut ESTV gibt es noch den Weg der Rechtshilfe für die Amerikaner. Allerdings werden diesem Vorhaben wenig Chancen eingeräumt.

Denn in den nun zurückgewiesenen Gesuchen ist die betroffene Bank ihrer Verpflichtung zur Kooperation mit den USA bereits nachgekommen. Das heisst: Sie hat eine Busse bezahlt, ein Schuldeingeständnis unterschrieben und im Rahmen des Programms die Namen all jener Mitarbeiter und Vermögensverwalter mit Kontakten zu US-Kunden «ungeschwärzt» in die USA geschickt.

Vor diesem Hintergrund sei es wenig wahrscheinlich, dass die USA wegen des abschlägigen Bescheids die Einigung mit der betroffenen Bank widerrufen werden, erklärte Susan Emmenegger, Professorin am Bankeninstitut der Universität, gegenüber der «NZZ». Dafür müsste nämlich ein US-Gericht die Anklage zulassen, was Emmenegger für unwahrscheinlich hält. Nicht zuletzt deshalb, weil die beiden Prozesse in den USA gegen die Bankmitarbeiter Raoul Weil und Stefan Buck gescheitert sind, worüber auch finews.ch berichtete.

Welche Schweizer Privatbank bietet an der Börse nun das grösste Potenzial?
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