Die drei inlandorientierten Banken, welche für die Schweizer Wirtschaft nebst den Grossbanken systemrelevant sind, müssen ab Januar 2019 Mittel für eine allfällige Sanierung oder Abwicklung ihres Geschäfts bereithalten.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch beschlossen, dass drei Banken ab nächstem Jahr sogenanntes Gone-concern-Kapital halten müssen, um eine allfällige Sanierung oder Abwicklung ohne Staatshilfe durchführen zu können. Es betrifft dies die Postfinance, Raiffeisen und die Zürcher Kantonalbank, wie aus einer Medienmitteilung des Bundes hervorgeht.

Die beiden Schweizer Grossbanken wurden schon 2016 verpflichtet, die Gone-concern-Mittel bereitzuhalten. Die Änderungen gehen auf die Ereignisse während der Finanzkrise zurück, als die UBS durch einen massiven Mitteleinsatz der öffentlichen Hand gerettet wurde.

Tieferer Ansatz als für Grossbanken

Die Gone-concern-Kapitalanforderungen spiegeln die schon heute geltenden Going-concern-Anforderungen, welche die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit bei grösseren Verlusten sicherstellen. Bei den inlandorientierten Banken beläuft sich die Spiegelung auf 40 Prozent, da sie international weniger verflochten sind als die Credit Suisse (CS) und UBS.

Gemäss Bundesrat bietet die Verordnung Gelegenheit, die Behandlung von Beteiligungen systemrelevanter Banken an ihren Tochtergesellschaften neu zu regeln. Er wird im ersten Halbjahr 2019 entscheiden, welche Institute innerhalb einer Finanzgruppe die Anforderungen für systemrelevante Banken erfüllen müssen und wie die Gone-concern-Kapitalanforderungen an die Schweizer Einheiten der CS und UBS ausgestaltet werden sollen.

Der heutige Beschluss geht auf eine Vernehmlassungsvorlage zurück, welche der Bundesrat im Juni 2017 veranlasst hatte. Die Suche nach mehr Eigenkapital dürfte sich insbesondere für die Postfinance und Raiffeisen als Herausforderung entpuppen.

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