Nachhaltige Finanzprodukte sind in aller Munde, das Angebot wie auch die Nachfrage sich in der Schweiz aber in Grenzen. Mit staatlicher Unterstützung soll sich das ändern, verlangt ein politischer Vorstoss.

Nachhaltiges Investieren sollte in der Schweiz eigentlich florieren. Denn mit dem vermehrt ökologischen Bewusstsein in der Gesellschaft sind der Klimawandel und all seinen Folgen in den Köpfen häufig präsent.

Und doch investiert fast niemand nach ESG-Kriterien. Wie finews.ch schon im letzten Sommer berichtet hat, hält sich die Nachfrage sogar auch bei Pensionskassen, die ihr Vermögen in der Tendenz schon eher umwelt-affin anlegen sollten, stark in Grenzen. Das soll sich ändern, wenn es nach dem freisinnigen Zürcher Nationalrat Hans-Peter Portmann geht.

Parlamentarischer Vorstoss

Er hat darum am (heutigen) Mittwoch eine über fast alle Parteien abgestützte Motion im Parlament eingereicht, die den Bundesrat dazu beauftragt, Massnahmen auszuarbeiten, die «die Schweiz und ihre Finanzinstitute im Produktedesign sowie im Vertrieb von nachhaltigen Vermögensanlagen stärkt.»

Die Finanzbranche könne einige zum Schutz der Umwelt beitragen, begründet Portmann seine Motivation. Zwar seien die Schweizer Finanzinstitute bereits aktiv auf diesem Gebiet tätig, jedoch gäbe noch einige Hürden, damit der Schweizer Finanzplatz im internationalen Vergleich ein konkurrenzfähiger Anbieter von nachhaltigen Vermögensanlagen wird.

Steuererleichterungen gegen Ökolabel

Damit meint Portmann, dass sich der Absatz solcher nachhaltiger Produkte bisher stark in Grenzen hält. Dies, weil sie schlichtweg zu teuer sind, um im Vergleich mit weniger nachhaltigen Angeboten mithalten zu können.

Der LGT-Bankdirektor hat dafür eine Lösung im Sinn: «Finanzinstitute, die bereit wären, ihre nachhaltige Unternehmenspolitik transparent zu machen und sich auch an einer Zertifizierung ihrer Finanzprodukte mit einem allfälligen Branchenlabel beteiligen würden, sollen im Gegenzug ganz nach dem Motto 'Lenkung - Anreize - Kompensationen' vom Staat Erleichterungen und Wettbewerbsvorteile erhalten.» 

Dabei könnte es sich zum Beispiel um Produktesteuern, Stempelabgaben oder auch die Verrechnungssteuer handeln, die auf solchen Produkten anfällt und dann erlassen werden könnten. Damit wäre es den Banken möglich, ihre Produkte günstiger anzubieten, was sich dann positiv auf die Attraktivität und somit auf die Nachfrage auswirken soll.

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