Seit einigen Jahren schon prägen sie das Stadtbild und erlauben einen blitzschnellen Transfer von A nach B. Die Rede ist von den auch unter Bankern beliebten E-Trottinetten. Die Unfallgefahr mit diesen Fortbewegungsmitteln ist enorm, wie ein Crashtest der Baloise eindrücklich zeigt. 

E-Trottinette und Cargo E-Bikes – sogenannte Trendfahrzeuge – sind gerade in den Sommermonaten kaum vom Stadtbild wegzudenken. Der praktische Nutzen ist unumstritten – nicht unumstritten ist jedoch der Umgang damit im Strassenverkehr.

«Wir beobachten mit Besorgnis, dass sich Nutzer von Trendfahrzeugen sehr oft nicht an grundlegende Verkehrsregeln halten», so Ivan Minuz, Ressortleiter Polizei Basel-Stadt. So geschehen rund die Hälfte der Unfälle unter Alkoholeinfluss oder weil sich Nutzer nicht an die Verkehrsregeln halten.

Grosses Potenzial für Kopf- und Hirnverletzungen

«E-Trottinetts müssen zwingend für Fahrräder vorgesehene Verkehrsflächen nutzen (wenn vorhanden: Velowege oder -streifen). Die Befahrung der Verkehrsflächen, die ausschliesslich für Fussgänger vorgesehen sind (etwa das Trottoir), ist klar verboten», so Minuz weiter.

Der erste Crashtest zeigt es: Das E-Trottinett fährt mit Höchstgeschwindigkeit 20 Kilometer die Stunde in einen Fussgänger. «Der Fussgänger riskiert Verletzungen am Knie und eventuell auch Brüche an den Beinen und Hüftverletzungen. Ausserdem stossen in diesem Fall der Fussgänger und der Trottinettfahrer mit den Köpfen zusammen. Auch mit Helm besteht hier ein grosses Potenzial für Kopf- und Hirnverletzungen», analysiert Markus Muser von der Arbeitsgruppe für Unfallmechanik AGU die Unfallfolgen.

Hauptakteur bei der zweiten nachgestellten Unfallsituation ist ein Cargo E-Bike, das mit 25 km/h in ein stehendes Auto fährt. Die Cargo E-Bikes werden nicht nur zum Transport von Waren gebraucht, oft werden auch Kinder darin transportiert.

Kinder am stärksten gefährdet

So befinden sich während dieses Crashs zwei Kinderdummies in der Transportkiste. «Die Kinder prallen mit den Köpfen an das Heck des Autos. Der Erwachsene folgt ihnen. Die Gurte sind eindeutig nicht als Sicherheitsgurte konzipiert und schützen die Kinder nicht. Im Gegenteil: Der gerissene Gurt gefährdet sie sogar zusätzlich. Alle drei erleiden Kopfverletzungen, wobei die Kinder am stärksten gefährdet sind», fasst Muser die Unfallfolgen zusammen.

Bei den E-Trottinetten muss besonders die konsequente Befolgung der Verkehrsregeln durch die Nutzer sichergestellt werden. Dies beinhaltet vor allem auch die Trottoir-Nutzung und Alkoholfahrten.

Für die Gefahr sensibilisieren

Ebenso muss das Wildparkieren geregelt werden. Immer wieder werden die E-Trottinette für motorisch oder visuell beeinträchtigte Menschen zu einer regelrechten Stolperfalle. Ausserdem ist es den Fahrzeugvermietern nahezulegen, die E-Trottinette mit Blinkanlagen auszurüsten und die Nutzer auf die geltenden Verkehrsregeln hinzuweisen.

«Bei den Cargo E-Bikes möchten wir für die Gefahr sensibilisieren, welcher im Falle eines Unfalls die Insassen der Transportkisten ausgesetzt sind. Da gilt der Appell an das rücksichtvolle Fahren an alle Verkehrsteilnehmer», so Daniel Junker von der Baloise.

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